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Die Vorteile eines Saisonkennzeichens für Wohnmobile

Wohnmobilversicherung

Für viele Besitzer die ihr KFZ in den Wintermonaten nicht nutzen ist es die erste wichtige Frage nach dem Wohnmobilkauf: Lege ich mein Caravan im Herbst still und melde es im Frühjahr wieder an oder verwende ich ein Saisonkennzeichen? Welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Wohnmobilversicherung hat, zeigen wir im Folgenden.

Die meisten Wohnmobile sind nicht für Wintercamping geeignet und sollten deshalb bei Minusgraden auch nicht gefahren werden. Nutzt man das Wohnmobil nicht das ganze Jahr über, kann sich also ein Saisonkennzeichen lohnen. Das Saisonkennzeichen kann für eine Dauer von zwei bis elf Monaten beantragt werden. Dabei darf der Zulassungszeitraum nicht unterbrochen werden und muss kontinuierlich durchlaufen. Die Nutzungsdauer wird hierbei im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), in der Versicherungskarte und auf dem Kennzeichen vermerkt.

Es ist nicht eindeutig zu klären, ob es einen besseren Weg gibt, aber ein Saisonkennzeichen hat doch einige Vorteile: Als Erstes wären da die einmalige Gebühr für die Anmeldung und somit die Ersparnis von Zeit und Geld für eine Neuanmeldung im Frühjahr. Bei An- und Abmeldung muss beachtet werden, dass (will man die Kennzeichen wiederverwenden) eine Reservierung notwendig ist, für welche die Zulassungsstelle eine Gebühr verlangt. Ansonsten fallen im Frühjahr auch noch Kosten für neue Kennzeichen an.

Ebenso spart der Halter einen Teil seiner Versicherungsgebühren, wenn er ein Saisonkennzeichen verwendet. Gezahlt wird nur für den angemeldeten Zeitraum. Der Rest des Jahres wird von einer sogenannten Ruheversicherung abgedeckt, mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Der letzte wichtige Aspekt ist der Aufrechterhalt des Versicherungsschutzes in den Monaten der Nichtnutzung und so auch die oftmals eingeschlossen Kaskoversicherung in der Ruhezeit. Hier ist zu beachten wie die einzelnen Versicherer ihre Tarife ausgestalten und welche Konditionen gewährt werden. In den meisten Fällen läuft die Kaskoabsicherung weiter und schützt das Wohnmobil gegen Schäden durch Witterungseinflüsse und Diebstahl, während die Haftpflichtversicherung für den öffentlichen Raum pausiert. Außerhalb der angemeldeten Saison muss das Wohnmobil auf einem privaten Grundstück abgestellt werden. Damit hier die Ruheversicherung greift muss das gewählte Grundstück von der Außenwelt zumindest mit einem Zaun und abschließbaren Tor abgegrenzt sein. Das Parken auf öffentlichen Straßen ist außerhalb des Nutzungszeitraums mit Saisonkennzeichen verboten und kann geahndet werden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kundeninformationen.

Autor: Alexander Barth.