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Die gesetzliche Unfallversicherung - wann sie einspringt und was zu beachten ist

Die gesetzliche Unfallversicherung - wann sie einspringt und was zu beachten ist

Die gesetzliche Unfallversicherung (kurz: GUV) ist auf Otto von Bismarck zurückzuführen und wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. In dieser Versicherung sind mit dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches die Leistungen festgelegt, die bei Arbeits- oder Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten von Beschäftigten erfolgen.

Jeder Arbeitgeber meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einem sonstigen Träger der GUV an und zahlt den vollen Versicherungsbeitrag für seine Beschäftigten. Deutschlandweit gibt es derzeit neun Berufsgenossenschaften für die Branchen der gewerblichen Wirtschaft. 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sind sowohl regional für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zuständig als auch für Schüler, Studenten und Kindergartenkinder.

Wer? Wie? Was? - Leistungsumfang und -ausschlüsse

Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums- oder Dienstverhältnis steht, ist somit kraft Gesetzes versichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne Berücksichtigung sonstiger persönlicher prämienrelevanter Parameter wie Alter oder Familienstand. Minijobber sind ebenfalls gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Auch Schüler und Kindergartenkinder sind von der GUV erfasst. Unternehmer sind allerdings nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Der Schutz erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Wobei die so genannten Volkskrankheiten wie etwa Rückenleiden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Regel nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden.

Was sind Arbeitswege?

Als Arbeitsweg zählt der direkte Weg zur Arbeit und zurück. Gegebenenfalls erforderliche Umwege, um Kinder während der eigenen Arbeitszeit bei Tagespflegepersonen oder in Kindertageseinrichtungen unterzubringen oder bei Fahrgemeinschaften, sind ausdrücklich vom Gesetzgeber abgesichert. Bei Fahrgemeinschaften gilt dies allerdings mit der Einschränkung, dass der Mitfahrer ebenfalls ein Versicherter im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Auch Wege zu Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern sind von der GUV abgedeckt. Für Kindergartenkinder und Schüler gilt gleiches natürlich für den Weg zu Kindergarten oder Schule. Aber gerade bei Schülern ist immer zu befürchten, dass diese in den Pausen das Schulgelände verlassen oder auf dem Nachhauseweg mal einen Umweg für eine Packung Kaugummi machen. Hier würde kein Versicherungsschutz bestehen.

Aber Achtung: Umwege zum Tanken oder um sich noch irgendwo ein Pausenbrot zu besorgen zählen ausdrücklich NICHT zum Arbeitsweg! Solange der Versicherte den direkten Arbeitsweg verlassen hat, ist er auch nicht über die GUV versichert!

Mit welchem Verkehrsmittel man zur Arbeit kommt, spielt für den Umfang des Versicherungsschutzes keine Rolle.

Behandlungsform & Prozedere

Erleidet ein Versicherter einen Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung, sollte er sich von einem Durchgangsarzt behandeln lassen, der eine spezielle Zulassung von der Unfallversicherung als Kostenträger hat. Der Arbeitgeber muss über zuständige Duchgangsärzte informieren, ansonsten kann bei kleineren Verletzungen auch der eigene Hausarzt auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung behandeln. Der Durchgangsarzt überwacht die erforderlichen Behandlungsschritte auch bei Fachärzten und prüft, ob z.B. Heil- und Hilfsmittel zur Weiterbehandlung zu verordnen sind.

Bei schweren Unfällen sollte man sich möglichst sofort in eine spezifische BG-Klinik (sog. Traumazentrum) einweisen lassen. BG-Kliniken arbeiten gemeinnützig und sektorübergreifend, d.h. von der stationären Begleitung hin zur ambulanten Nachsorge und beruflichen sowie privaten Rehabilitation.

Reicht der Schutz der GUV?

Die GUV übernimmt im Falle eines Arbeitsunfalls aber nicht nur die Kosten für die ärtzliche Versorgung sondern erbringt ggf. auch andere Leistungen wie:

  • Kraftfahrzeughilfe
  • Wohnungshilfe
  • Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
  • Reisekosten
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Geldleistungen während der Heilbehandlung
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Renten
  • Verletztenrenten
  • Leistungen an Hinterbliebene
  • Witwenrenten und Witwerrenten
  • Waisenrenten

Private Vorsorge ist angebracht

Allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass speziell Geldleistungen aus der GUV allenfall eine Grundversorgung sind. Aus diesem Grund ist dringend dazu anzuraten sich zusätzlich privat zu versichern. Hinzu kommt, dass privater Versicherungsschutz rund um die Uhr und überall auf der Welt gilt und nicht auf den Arbeitsplatz, Schule und Kindergarten oder Wege dorthin beschränkt ist. Für einen privaten Versicherungsschutz bei Unfällen bietet sich natürlich in erster Linie die Private Unfallversicherung an. Besser ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die sowohl bei Unfällen einspringt als auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit. Ebenfalls wichtig ist eine private Krankentagegeldversicherung die, bei längeren Arbeitsausfällen wie Sie gerade nach einem Unfall vorkommen können, die Lücke zwischen dem Krankengeld der Krankenkasse und dem Arbeitslohn schließt. Ebenfalls sinnvoll sind private Krankenzusatzversicherungen. Eine Zahnzusatzversicherung zum Beispiel um eventuelle Zahnschäden nach einem Unfall abzudecken oder auch die Krankenhausversicherung damit man sich die bestmögliche Behandlung, vielleicht in Spezialkliniken, sowie bessere Rehamaßnahmen nach einem Unfall leisten kann.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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