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Betrug in großem Stil - Pflegedienste unter Verdacht

Pflegetagegeldversicherung

Gerade ging es durch alle Nachrichten: Eine Sonderermittlungsgruppe von Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat gegen ambulante Pflegedienste russisch-eurasischer Anbieter ermittelt und einen schwerwiegenden Betrugsverdacht gegen gleich 230 Pflegedienste. Zwei Drittel davon sollen sogar in Netzwerken organisiert sein. Schwerpunkt der Betrügereien waren wohl NRW und Berlin. Die Netzwerke sollen vorwiegend von Berlin aus gesteuert worden und die Betreiber auch in andere kriminelle Machenschaften involviert gewesen sein.

Hohe Summen ergaunert

Der Betrug erfolgte wohl durch das Abrechnen von Leistungen, die nie erbracht worden sind. Das Unfassbare: sowohl Patienten als auch Ärzte haben bei der Gaunerei sogar teilweise mitgemacht.

Weil Betrug in diesem Fall so einfach ist und eine Kontrolle so schwer, vermutet das BKA schon seit längerer Zeit vielfache Betrugsfälle. Mindestens ein Schaden von einer Milliarde Euro pro Jahr für die Sozialkassen - das sind die offiziellen Einschätzungen.

Kontrolle ist gut, sofern sie überhaupt möglich ist

Dass der aktuell bekannt gewordene Riesenbetrug überhaupt entdeckt wurde, zeigt, dass es sehr wohl Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle gibt. Dennoch ist die Deutsche Stiftung Patientenschutz der Meinung, Bund und Länder machen es der organisierten Kriminalität in der Pflege zu einfach. Zum Beispiel dadurch, dass die Identität der Antragsteller nicht ausreichend überprüft wird. Das kann dazu führen, dass ein und dieselbe Person unter verschiedenen Namen Leistungen abruft. Eigentlich ein fast unbegreiflicher Zustand, der sich ganz einfach z.B. durch eine elektronische Abrechnung beseitigen ließe.

Für private Pflegeversicherungen und auch bei Pflegezusatzversicherung wie der Pflegetagegeldversicherung ist so ein Betrug eigentlich undenkbar. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird zum Beispiel einmalig der Anspruch überprüft und dann das Tagegeld ausgezahlt. Einen tatsächlichen Verwendungsnachweis benötigt man nicht. Auslöser für die regelmäßige Leistung ist hier dann einfach der Gesundheitszustand.

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