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Bestandsmarktaufnahme von Medikamenten durch Bundesregierung gestoppt

Bestandsmarktaufnahme von Medikamenten durch Bundesregierung gestoppt

Anfang 2013 hatte die ehemalige Bundesregierung eine Bestandsmarktaufnahme für altbewährte Arzneimittel geplant. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte verbindliche Kriterien für den Aufruf von Arzneimitteln im so genannten Bestandsmarkt festgelegt und zugleich erste Präparate bestimmt, die zu festgelegten Zeitpunkten einer Nutzenbewertung unterzogen werden sollten. Die neue Bundesregierung nimmt nun aber Abstand von der Bestandsaufnahme und will die Überprüfung der in Deutschland etablierten Präparate nicht weiter fortsetzen.

Die Arzneimittelkommission deutscher Ärzte (AkdÄ) übt an dem Stopp der Bestandsmarktaufnahme aber scharfe Kritik. "Die Nutzenbewertung für bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel ist für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung unentbehrlich", äußerte sich der Onkologe Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Kommission vor kurzem auf einer Konferenz in Berlin. Die bislang geltende Maßnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht vor, nicht nur neu entwickelte Medikamente auf ihren Nutzen zu prüfen, auch Wirkstoffe, die bereits seit Januar 2011 auf dem Markt sind, können bis jetzt einer Überprüfung unterzogen werden. Obwohl es bereits eine Liste der Medikamente gegeben hatte, die überprüft werden sollten, will die schwarz-rote Regierung die Bestandsmarktaufnahme abschaffen.

Die AkdÄ jedoch will an der Maßnahme festhalten, da der Nutzen der Überprüfung enorm sinnvoll sei. Als Beispiel gab der Vorsitzende Ludwig die Überprüfung sogenannter Gliptine an. Dabei handelt es sich um ein neues Medikament zur Behandlung von Diabetes Mellitus Typ 2. Nur bei zwei Produkten dieser Art bewies sich während der Überprüfung ein geringer Mehrnutzen gegenüber standardisierten Arzneien. Da Gliptine aber im Schnitt um das zehnfache teuer sei als herkömmliche Präparate, aber immer häufiger verordnet würden, würde der Nutzen des Überprüfungsverfahrens deutlich, so Ludwig. Das Verfahren wieder abzuschaffen bedeute, dass eine unabhängige Information über die verfügbaren Medikamente für Ärzte und Patienten erschwert würden.

Der GB-A und die Regierung sind sich aber einig, dass die Bestandsmarktaufnahme nicht genügend Nutzen habe, um sie fortzusetzen. Grade bei der Überprüfung bereits auf dem Markt vorhandener Medikamente "reite man ein totes Pferd", so Josef Hecken, Chef des GB-A. Die Pläne der Bundesregierung, die Maßnahme abzuschaffen, sei kein Einknicken vor der Pharmaindustrie, sondern schlicht eine pragmatische Überlegung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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