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Beitragserhöhung Zusatzbeitrag IKK Südwest

Gesetzliche Krankenkasse IKK gesund plus

Zum 01.07.2017 erhöht die IKK Südwest ihren Zusatzbeitrag von derzeit 1,2% auf 1,5%. Versicherte der IKK Südwest haben deshalb ein Sonderkündigungsrecht bis 31.07.2017.

Hintergrund

Die Gesetzlichen Krankenkassen dürfen zusätzlich zum vorgeschriebenen Beitragssatz von 14,6% einen Zusatzbeitrag erheben. Während der Grundbeitrag hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird, muss der Zusatzbeitrag allein vom Arbeitnehmer getragen werden. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hat man ein Sonderkündigungsrecht.

Beitragerhöhung IKK Südwest

Zum 01.07.2017 nutzt die IKK Südwest ihre Möglichkeit zur Beitragserhöhung für den Zusatzbeitrag. Von derzeit 1,2% wird es eine Erhöhung von 0,3% auf dann 1,5% geben. Der Gesamtbeitrag beträgt dann insgesamt 16,1%. Versicherte der IKK Südwest haben jetzt ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.07.2017 um in eine andere Krankenkasse zu wechseln.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro erhöht sich der Zusatzbeitrag von derzeit 480 Euro um weitere 120 Euro auf dann 600 Euro. Umgerechnet hat man also 10 Euro netto weniger jeden Monat.

Alternativen

Wir empfehlen die Gesetzliche Krankenkasse IKK gesund plus. Mit einem Zusatzbeitrag von nur 0,3% und einem Gesamtbeitrag von 15,2% spart man 0,9% seines Bruttoeinkommens: Im obigen Beispiel wären es bei 40.000 Euro Jahreseinkommen ganze 360 Euro jährliche Ersparnis. Mit dieser Ersparnis kann man z.B. über eine Krankenzusatzversicherung seinen Versicherungsschutz dann individuell optimieren und zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung einschließen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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