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Anwartschaftsversicherung bei der GKV in vielen Fällen sinnvoll

Anwartschaftsversicherung bei der GKV in vielen Fällen sinnvoll
Auch wenn seit 2007 die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist und die gesetzliche oder auch die private Krankenversicherung jede/n Bürger/in wieder aufnehmen muss, der/die zuvor im jeweiligen System versichert war, so gibt es einige Fälle, in denen eine Anwartschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl Versicherungspflicht besteht, sinnvoll ist.

Doch zuvor noch eine kurze Erklärung zur Anwartschaftsversicherung: Wer vor 2007 einen Krankenversicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr benötigte, konnte entweder aus der Versicherung austreten oder eine Anwartschaftsversicherung abschließen, was deutlich empfehlenswerter war, denn das Versicherungsverhältnis zu beenden und irgendwann wieder neu zu beantragen, ist eindeutig aufwändiger. Außerdem ist die versicherungsfreie Zeit mit Risiken verbunden.

Wer in dieser Zeit keine Nachteile in Kauf nehmen wollte, konnte eine Anwartschaftsversicherung abschließen, die vorsieht, dass die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages ruhen, der Versicherer aber zusichert, nach der Anwartschaftszeit zu den alten Bedingungen erneuten Versicherungsschutz zu gewähren. Der Versicherungsnehmer zahlt einen reduzierten Anwartschaftsbetrag.

Nun gibt es auch in den Zeiten der Krankenpflichtversicherung für verschiedene Fälle gute Gründe einer Anwartschaft.

1. Das Mitglied will später einmal Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Mitglied in der zweiten Hälfte seines Erwerbsleben 9/10 dieser Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten kann diese Zeit aber oft nur durch eine solche
Anwartschaft erreicht werden.

2. Die Anwartschaftsversicherung wird auch bei der Vorversicherungszeit für Pflegeleistungen berücksichtigt. Leistungen der Pflegeversicherung können nur gewährt werden, wenn innerhalb von 10 Jahren vor Antragstellung eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren nachgewiesen werden kann.

3. Das Mitglied möchte nach Beendigung z. B. des Auslandsaufenthaltes oder der Tätigkeit als Zeitsoldat später hauptberuflich selbständig tätig sein und dann als freiwilliges Mitglied Anspruch auf Krankengeld haben. Auch in diesem Fall ist die Anwartschaftsversicherung notwendig.

4. Das Mitglied will während eines längerfristigen Auslandsaufenthaltes gelegentlich für kurze Zeit nach Deutschland zurückkehren, ohne den Wohnsitz wieder dorthin zu verlegen. Die klassische Versicherungspflicht greift allerdings nur, wenn der Wohnsitz sich wieder in Deutschland befindet, nicht aber bei kurzzeitigen Aufenthalten. Um auch in einem solchen Fall versichert zu sein, ist eine Anwartschaft erforderlich.

5. Die gesetzliche Krankenversicherung kann auch einen Leistungsauschluss verhängen. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der ausländische Wohnsitz nach Deutschland rückverlegt wurde, nur um missbräuchlich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu beanspruchen. Die Anwartschaft ermöglicht hier eine problemlose Aufnahme bzw. Fortführung der gesetzlichen Versicherung.

6. Das Mitglied verlegt seinen Wohnsitz in einen anderen Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in die Schweiz und wird dort privat versichert. Damit erlischt das Recht, bei der Rückkehr nach Deutschland wieder Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse werden zu können. Die Anwartschaft wahrt die Option, sich nach der Rückkehr nach Deutschland wieder gesetzlich krankenversichern zu lassen.

Fazit: Wer einen langjährigen Auslandsaufenthalt plant oder ein langjähriges Unterbrechen der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beabsichtigt, sollte aus rechtlichen Sicherheitsgründen auf jeden Fall über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken.

Wer seine gesetzliche Anwartschaftsversicherung kündigt oder nicht abschließt, sollte unbedingt den Nachweis darüber aufbewahren, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er zuletzt krankenversichert war.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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