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Besteht auch ein Anspruch auf Krankengeld wenn ich in Urlaub fahre?

Besteht auch ein Anspruch auf Krankengeld wenn ich in Urlaub fahre?

Es ist zwar erst Oktober aber erfahrungsgemäß planen viele Deutsche jetzt schon ihren nächsten Winterurlaub. Für passionierte Wintersportler steht eine Reisekrankenversicherung dann meist mit ganz oben auf der Planungsliste. Aber was ist eigentlich, wenn Sie gar keine Skipiste brauchen, um sich ein Gipsbein zuzulegen und Ihnen das Malheur ausgerechnet genau vor Ihrem geplanten Urlaub passiert? Ein Gipsarm zum Beispiel hindert Sie vielleicht am Ski fahren aber ja nicht zwingend am Apré Ski. Sie müssten also eigentlich nicht gleich die ganze Familien-Reise abblasen.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind: Mit dem Arbeitgeber reden

Da der Arbeitgeber nicht ohne Information von Ihnen weiß woran Sie erkrankt sind, sollten Sie unbedingt mit Ihm über Ihre Reiseabsichten reden um Zweifel und Missverständnissen vorzubeugen. Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht zwangsläufig einen Daueraufenthalt im Bett. Das sollte auch Ihr Arbeitgeber einsehen.

Wenn Sie bereits Krankengeld von der Krankenkasse beziehen

Sollten Sie Ihren Urlaub antreten wollen während Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld beziehen, müssen Sie zwingend die Krankenkasse von Ihren Absichten informieren und sie muss ihrem Vorhaben zustimmen. Dies gilt zumindest dann, wenn Sie vorhaben den Urlaub im Ausland zu verbringen. Laut Sozialgesetzbuch (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) ruht der Anspruch auf Krankengeld nämlich in dieser Zeit.

Krankenkasse prüft Ihren Antrag individuell

Sie können bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Weiterzahlung des Krankengeldes stellen. Die Krankenkasse wird Ihren Antrag individuell prüfen und eine Stellungnahme beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anfordern. Für die Genehmigung spielt beispielsweise eine Rolle ob sich der Auslandsaufenthalt negativ auf Ihre Erkrankung auswirken könnte und die Arbeitsunfähigkeit dadurch evtl. verlängert wird und ob eine erfolgreiche Behandlung auch im Ausland gewährleistet ist. Wenn hier keine Bedenken bestehen, stehen die Chancen für eine Genehmigung nicht schlecht. Hilfreich ist auf jeden Fall, wenn Sie sich vorher ein positives Attest von Ihrem behandelnden Arzt besorgen.

Auf keinen Fall heimlich fahren!

Die Idee die Krankenkasse einfach nicht zu informieren ist keine sehr Gute. Spätestens wenn es im Urlaub zu Komplikationen kommt oder Sie aus anderen Gründen einen Arzt aufsuchen müssen, wird die Krankenkasse von Ihrer Urlaubsfahrt erfahren und das wird in jedem Fall finanzielle Konsequenzen haben.

Tipp zum Versicherungsschutz

Wenn Sie schon einmal Krankengeld von Ihrer Kasse bezogen haben, wissen Sie bereits, dass Sie dies mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Wenn nicht, sollten Sie auf jeden Fall einmal Ihre Einkommenslücke berechnen (lassen). Die Lücke lässt sich schon mit einem sehr geringen finanziellen Aufwand durch eine private Krankentageldversicherung ganz leicht schließen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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