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Alternative Medizin – wann zahlen privaten Krankenversicherer?

Heilpraktikerversicherung

Viele Menschen wollen nicht mehr ausschließlich auf schulmedizinische Heilmethoden verlassen und wenden sich der alternativen Medizin zu. Vor allem Naturheilverfahren und homöopathische Medizin rücken immer mehr in den Fokus zur Behandlung von Krankheiten. Trotz des schon seit Jahren wachsenden Zuspruchs zur alternativen Medizin werden viele Behandlungen von Krankenkassen noch nicht übernommen. Häufig bleiben Patienten auf den teuren Behandlungskosten sitzen.

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es oft eine sogenannten "Schulmedizinklausel" in den Verträgen. Diese besagt, dass der Versicherer nur die Kosten für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel übernimmt, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Kosten aus der alternativen Medizin werden nur in Ausnahmefällen erstattet. Private Versicherungsverträge mit der genannten Klausel lassen nur die alternativen Behandlungen gelten, die sich ebenso bewährt haben, wie die entsprechenden Schulmedizinischen Methoden oder wenn keine schulmedizinischen Methoden beziehungsweise Arzneien zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass die alternative Heilmethode die Beschwerden nicht nur lindert, sondern maßgeblich zur Genesung beiträgt.

Wer Wert auf die Möglichkeit von alternativen Behandlungen legt, sollte sich aus diesem Grund vor Vertragsabschluss gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und auf entsprechende Klauseln in den Verträgen achten. Eventuell könnte sich auch eine speziell auf alternative Medizin zugeschnittene Zusatzversicherung lohnen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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