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Aktuelles Urteil des EuGH (Unisextarife)

Aktuelles Urteil des EuGH (Unisextarife)
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Rs C-236/09) müssen Versicherungsunternehmen ab Ende Dezember 2012 Unisextarife (einheitliche Tarife für Männer und Frauen) anbieten. Das bisherige Prinzip der Geschlechterunterscheidung stellt nach Ansicht der Richter eine unzulässige Diskriminierung dar.

Nicht zuletzt haben Bücher wie: „Männer sind vom Mars und Frauen von der Venus“ von Chris Devant dazu beigetragen die geschlechterspezifische Sicht zu thematisieren.

Schon im GG Artikel 3(2) heißt es: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Die Einführung von Unisex Tarifen begründeten die Luxemburger Richter mit einem Verweis auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004, wonach bereits seit Januar 2007 geschlechtsneutrale Tarife vorgesehen waren. Doch bisher bestand ein Zusammenhang zwischen dem Geschlecht und den in einer Versicherung zu erwartenden Kosten.
  • So bezahlen Männer mehr für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie oftmals die risikofreudigeren Autofahrer sind.
  • In der privaten Krankenversicherung hingegen sind die Beiträge für Frauen häufig höher, weil sie durch eine mögliche Schwangerschaft höhere Kosten verursachen.
  • Die statistisch höhere Lebenserwartung bei Frauen führte zu günstigeren Beiträge für eine Risiko-Lebensversicherung.
  • Die unterschiedlichen Beiträge für Männer und Frauen bei der Rentenversicherung stützen sich auf versicherungsmathematische Statistiken unterschiedlicher Lebenserwartung. Da Frauen durchschnittlich vier Jahre länger leben und daher auch länger Rente beziehen als Männer, müssten ihre monatlichen Renten geringer ausfallen wenn zuvor gleiche Beiträge gezahlt wurden, bzw. die Beiträge für Frauen müssen zur Ermöglichung einer gleich hohen Rentenzahlung höher sein.
Nur durch die geschlechtsspezifische Differenzierung konnte somit eine Gleichbehandlung – über die gesamte Lebenszeit betrachtet – erreicht werden.

Um den gewünschten Versicherungsschutz möglichst günstig anbieten zu können, hatten nach Geschlecht getrennte Statistiken für die Versicherungsbranche immer schon eine grundliegende Bedeutung. Nach Meinung des BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) werden die Versicherer durch das EuGH-Urteil jedoch gezwungen sein, augfrund der Unisex-Tarife aus kalkulatorischen Gründen in ihren Prämien einen zusätzlichen Risikopuffer zu berücksichtigen, die insgesamt eine leichte Erhöhung der Prämien für die Versicherungskunden nach sich zieht.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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