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Achtung: Neue Sozialversicherungsbeiträge seit 01.01.2008!!!

Achtung: Neue Sozialversicherungsbeiträge seit 01.01.2008!!!

Die Grenzwerte in den alten Bundesländern 2008

Beitragssätze
Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung19,9%
Arbeitslosenversicherung3,3%
Krankenversicherung (unterschiedlich je nach Kasse)ca. 13,9%
Pflegeversicherung bis 30.06.20081,7%
Pflegeversicherung ab 01.07.20081,95%

Beitragsbemessungsgrenzen
Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung5.300,00 EUR
Höchstbeitrag (je 1/2 Arbeitnehmer + Arbeitgeber)1.054,70 EUR
Arbeitslosenversicherung5.300,00 EUR
Höchstbeitrag (je 1/2 Arbeitnehmer + Arbeitgeber)174,90 EUR
Krankenversicherung3.600,00 EUR
Pflegeversicherung3.600,00 EUR

Beiträge Rentenversicherung
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte79,60 EUR
Regelbeitrag von Selbstständigen494,52 EUR
Halber Regelbeitrag von Selbstständigen247,26 EUR

Sonstiges
Geringfügigkeitsgrenze *1400,00 EUR
Bezugsgröße in der Sozialversicherung2.485,00 EUR

BBV L 80013 (01.08)

*1 Der Arbeitgeber zahlt für 400.- EUR Einkommen pauschal 30%. Die Abgabe setzt sich zusammen aus 15% an die Rentenversicherung, 13% an die Krankenversicherung sowie 2% Steuern. Volle Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Kuren usw.) erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur dann, wenn er zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag noch 4,9% Eigenanteil zur Rentenversicherung leistet. Dann erhält er in Höhe des Gesamtbeitrages von 19,9% einen Anspruch auf Altersrente. Bei einer geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten reduzieren sich die Pauschalausgaben.



Die Grenzwerte in den neuen Bundesländern 2008

Beitragssätze
Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung19,9%
Arbeitslosenversicherung3,3%
Krankenversicherung (unterschiedlich je nach Kasse)ca. 13,9%
Pflegeversicherung bis 30.06.20081,7%
Pflegeversicherung ab 01.07.20081,95%

Beitragsbemessungsgrenzen
Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung4.500,00 EUR
Höchstbeitrag (je 1/2 Arbeitnehmer + Arbeitgeber)875,50 EUR
Arbeitslosenversicherung4.500,00 EUR
Höchstbeitrag (je 1/2 Arbeitnehmer + Arbeitgeber)148,50 EUR
Krankenversicherung3.600,00 EUR
Pflegeversicherung3.600,00 EUR

Beiträge Rentenversicherung
Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte79,60 EUR
Regelbeitrag von Selbstständigen417,90 EUR
Halber Regelbeitrag von Selbstständigen208,95 EUR

Sonstiges
Geringfügigkeitsgrenze *1400,00 EUR
Bezugsgröße in der Sozialversicherung2.100,00 EUR

BBV L 80013 (01.08)

*1 Der Arbeitgeber zahlt für 400.- EUR Einkommen pauschal 30%. Die Abgabe setzt sich zusammen aus 15% an die Rentenversicherung, 13% an die Krankenversicherung sowie 2% Steuern. Volle Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Kuren usw.) erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur dann, wenn er zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag noch 4,9% Eigenanteil zur Rentenversicherung leistet. Dann erhält er in Höhe des Gesamtbeitrages von 19,9% einen Anspruch auf Altersrente. Bei einer geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten reduzieren sich die Pauschalausgaben.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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