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Absichtliche Doppelversicherung - Neues Urteil des OLG Oldenburg

Absichtliche Doppelversicherung - Neues Urteil des OLG Oldenburg

Es kann durchaus schon einmal vorkommen, dass ein Versicherungskunde versehentlich ein und dasselbe Risiko doppelt versichert. Viele Verbraucher haben gar nicht im Kopf welchen Versicherungsschutz sie ggf. vor Jahren abgeschlossen haben und versichern - oft auch auf Betreiben eines Versicherungsvertreters - ein Risiko, dass bereits abgesichert ist. Gerne passiert dies auch im Falle einer Heirat oder des Bezugs einer gemeinsamen Wohnung, wenn beide Partner beispielsweise schon vorher eine Hausratversicherung hatten. Diese so genannte Mehrfachversicherung sollte man natürlich versuchen zu vermeiden denn logischerweise kann man den gleichen Gegenstand (z.B. im Falle der Hausratversicherung) nicht doppelt ersetzt bekommen. Das wird wahrscheinlich jedem einleuchten.

Mehrfachversicherung in betrügerischer Absicht

Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Mehrfachversicherung absichtlich herbeigeführt wird und zwar in der klaren Absicht eines Betruges. Zu selbigem kommt es natürlich erst dann, wenn bei beiden Versicherungen der gleiche Schaden gemeldet wird. Hier kann man wohl eindeutig davon ausgehen, dass dies nicht aus Versehen geschieht.

So fällte kürzlich das OLG Oldenburg in einem solchen Fall ein eindeutiges Urteil (Az: 5 U 18/17). Ein Mann hatte versucht sich einen Brandschaden in Höhe von 40.000 EUR von zwei Versicherern erstatten zu lassen. Der Betrug flog aber auf und das Urteil des OLG sah es als erwiesen an, dass dem Mann auch vor dem eingetretenen Schaden sehr wohl bewusst war, dass er zwei Hausratversicherungen besaß und das Risiko somit doppelt abgesichert war. Bei einer absichtlichen Mehrfachversicherung gilt der § 78 Abs. 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), der besagt, dass in einem solchen Fall beide Verträge als nichtig anzusehen sind. Im vorliegenden Fall blieb der Versicherte somit komplett auf seinem Schaden in Höhe von 40.000 EUR sitzen und erhielt von keiner der beiden Versicherungen eine Entschädigung!

Versehentliche Mehrfachversicherung vermeiden

Wollen Sie eine Doppel- oder Mehrfachversicherung ganz sicher vermeiden, sollten Sie darüber nachdenken sich einem professionellen Versicherungsmakler anzuvertrauen. Zu seinen Aufgaben gehört es, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und den Vertragsbestand auch laufend im Auge zu behalten. Auch GutGuenstigVersichert bietet übrigens, als alteingesessener Versicherungsmakler, diese Dienstleistung an. Fragen Sie uns einfach danach!

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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