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Vogelgrippe: Erstattung von Umsatzeinbußen

Betriebsunterbrechung
Die Vogelgrippe ist in Deutschland angekommen. Diese kann für Geflügelzüchter schnell zur Existenzbedrohung werden. Wer nicht versichert ist, der riskiert im Ernstfall den finanziellen Ruin! In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Geflügelbestände einiger Betriebe bereits vorsorglich getötet. Der Schlachtwert der, auf behördliche Anordnung getöteten, Tiere wird zwar von den Tierseuchenkassen der Länder ersetzt (z.B. etwa 25 Euro für einen Putenhahn oder ca. 2 Euro für ein Masthähnchen), doch was wenn die Bedrohung durch die Seuche bestehen bleibt? Dann reichen diese Beträge nicht aus, um den Ertragsschaden zu kompensieren. Im Falle einer anhaltenden Seuchengefahr sind die Behörden nämlich befugt, den Betrieb nicht nur für Wochen, sondern sogar Monate, zu schließen. In diesem Fall gleicht die Ertragsschadenversicherung der Vereinigten Tierversicherung Gesellschaft A.G. (VTV) den Verlust aus: Dem betroffenen Landwirt werden die Umsatzeinbußen erstattet und Kosten, die durch Leerstand, durch Desinfektionsmaßnahmen nach einer vorsorglichen Tötung der Tiere (Keulung; Kohortenkeulung/Flächenkeulung) oder eine Betriebsunterbrechung (bis zu zwölf Monate) entstehen, werden übernommen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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