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Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsvertragsrechts noch kundenfreundlicher

Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsvertragsrechts noch kundenfreundlicher
Zwei wesentliche Änderungen treten mit dem neu geplanten § 19 VVG, der die vorvertraglichen Anzeigepflichten für Versicherungsnehmer regelt, in Kraft.

Zum Einen besteht zukünftig die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nur noch bis zur Antragsstellung statt wie bisher bis zur „Schließung des Vertrages“. Dies bedeutet z.B., dass eine zwischen Antragsstellung und Antragsannahme festgestellte Schwangerschaft nicht mehr zur beantragten Krankenversicherung nachgemeldet werden muss.

Zum Anderen muss der Versicherungsnehmer nur noch das angeben, was der Versicherer ausdrücklich gefragt hat.

Das sich hieraus für den Versicherer ergebende Dilemma lässt sich wie folgt zusammenfassen:

• Der Versicherer benötigt zukünftig umfassende Risiko- und Gesundheitsangaben

• Der Zeitraum zwischen Antragsstellung und Antragsannahme muss aufgrund der Risikominimierung der Versicherer so kurz wie möglich gehalten werden

• Die Versicherungsvermittler müssen künftig viel mehr erfragen bzw. tragen ein erhöhtes Haftungsrisiko.

Im Zuge dieser Entwicklung zeigt u.a. die Delta Lloyd einen Weg aus dieser Misere. Das Schlagwort lautet „Tele-Underwriting“.

Hierbei wird der Versicherungsnehmer in einem 20-minütigem Telefonat um Beantwortung der Antrags- und Gesundheitsfragen gebeten. Die Teilnahme sei hierbei freiwillig, so Delta Lloyd. Die Versicherer versprechen sich hieraus ehrlichere und umfangreichere Antworten. Auch der Versicherungsnehmer soll laut Aussage von Delta Lloyd hierbei profitieren. Insbesondere würde dieser genau erfahren, welche Daten der Versicherer im Zuge der Befragung erhoben hat.

Durch das Tele-Underwriting verkürzt der Versicherer den Zeitraum zwischen Antragsstellung und Antragsannahme, weil erst ab unterschriebener Rücksendung des Befragungsbogens durch den Versicherungsnehmer, die Gesundheitsfragen als beantwortet gelten – somit erst ab diesem Zeitpunkt die Haftung des Versicherers beginnt.

Delta Lloyd ist der Ansicht, dass hierbei Versicherungsnehmer leichter und besser einen Versicherungsschutz erhalten. Nach ihrer Erfahrung hat es der Kunde selbst in der Hand „durch das persönliche Gespräch einen detaillierten Gesamteindruck“ zu vermitteln, der die Annahmeentscheidung des Versicherers erleichtert.

Ob es für die Versicherungsnehmer Folgen hat, die sich weigern an Tele-Underwriting teilzunehmen, wird von Delta Lloyd nicht kommentiert.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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