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Versicherungspflichtgrenze 2012 in der Krankenversicherung

Private Krankenversicherung
Zum Ersten eines jeden Jahres wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Da die durchschnittlichen Bruttolöhne und Bruttogehälter innerhalb eines Jahres in Deutschland gestiegen sind (alte Bundesländer 2,09%, neue Bundesländer 1,97%) wird auch eine Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von derzeit 49.500 Euro, auf 4.237,50 Euro pro Monat = jährlich 50.850 Euro erwartet (gemäß § 6 Abs. 6 SGB V).

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt an, ab welchem Einkommen Versicherte von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung wechseln können. Übersteigt das eigene jährliche sozialversicherungspflichtige Einkommen diese Grenze und wird es voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen, kann man sich entscheiden, ob man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben möchte oder in eine Private Krankenversicherung wechseln möchte.

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle regelmäßig anfallenden Einkünfte, wie Arbeitsentgelt, vermögenswirksame Leistungen und Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld). Hingegen werden Zuschläge für Nacht, - Sonn- u. Feiertagsarbeit, Fahrtkostenersatz und auch die Vergütung von Überstunden nicht auf die Versicherungspflichtgrenze angerechnet.

Warum sich viele Bürger für einen Wechsel entscheiden:

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind für viele gut verdienende Arbeitnehmer günstiger, da sich die Höhe nach Alter, Geschlecht und des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers richtet und nicht nach dem Einkommen. Des weiteren können sich privat Krankenversicherte individuell entscheiden, welcher Tarif zu Ihnen passt. Es werden Basispakete deren Leistung mit der der gesetzlichen Kassenleistung zu vergleichen ist angeboten, es gibt Premiumtarife und Toptarife mit hochwertigen Leistungen.

Zum starken Leistungspaket der Privaten Krankenversicherungen zählen auch die freie Arzt und Krankenhauswahl, Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, Kostenübernahme von hochwertigen Materialien bei der Zahnbehandlung, Kostenübernahme bei Heilpraktikern und anderen alternativen Behandlungsmethoden, selbst die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen müssen nicht allein getragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit bestimmte Einsteiger- oder Existenzgründertarife abzuschließen und man hat die Wahl eine Selbstbeteiligung festzulegen, das den monatlichen Beitrag deutlich verringert.

Lassen Sie Ihre Versorgung kein Zufall sein, denn heutzutage ist es möglich, alle Leistungen den eigenen Anforderungen anzupassen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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