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Versicherer müssen Pflegetarife anpassen

Versicherer müssen Pflegetarife anpassen

Die Pflege wurde Anfang 2017 stark reformiert. Dadurch müssen Versicherungsunternehmen, die private Pflegeversicherungen anbieten, ihre Tarife dem neuen Stand anpassen. Das gilt natürlich auch für bereits bestehende Verträge. Sicher keine ganz einfache Aufgabe wenn man bedenkt wie viele Verträge und unterschiedliche Tarife bereits existieren. Dabei müssen die Versicherer sicherstellen, dass die Verträge so angepasst werden, dass der Umsetzung des neuen Rechts gedient wird und gleichzeitig aber auch kein Versicherter schlechter gestellt wird als vorher. Um Gerechtigkeit herzustellen müssen die Versicherungsunternehmen die Verträge ihrer Kunden nach dem Prinzip der sogenannten wertgleichen Leistungszusage an das neue Pflegerecht anpassen.

Gibt es ganz neue Tarife?

Die Versicherer reagieren hier unterschiedlich. Während z.B. die DKV schon 2015 in Hinblick auf die Änderungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz einen neuen Tarif auf den Markt gebracht hat, will die Hallesche z.B. auf neue Tarife verzichten und lieber die bestehenden anpassen. Tatsache ist aber, dass sich durch die Pflegereform auch die Leistungsansprüche aus den meisten privaten Tarifen erhöhen. Das wird natürlich nicht beitragsneutral bleiben. Schließlich finanzieren sich die Leistungen einer Versicherung ja aus den Beiträgen der Versicherten.

Dar der Versicher einfach den Tarif umstellen?

Viele Versicherte werden sich fragen: “Dürfen die Versicherer einfach so meine bereits bestehende private Pflegezusatzversicherung abändern?”

Ja das dürfen sie, denn das Sonderanpassungsrecht nach § 143 SGB XI der Versicherer erlaubt die Verträge abzuändern und gilt als anwendbare Rechtsgrundlage. Allerdings haben die Versicherten wiederum die Möglichkeit einer Sonderkündigung bei gravierenden Änderungen und auch bei Beitragserhöhungen.

Da bei Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, egal ob in Form einer Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung oder Pflegekostenversicherung Gesundheitsfragen gestellt werden und das Eintrittsalter auf die Beitragshöhe wirkt, sollte man hier aber nicht voreilig handeln sondern zunächst klären ob ein Umstieg zu einer anderen Versicherung aus gesundheitlichen Gründen überhaupt möglich ist und sich finanziell rechnet. Ein Beitragsvergleich lohnt sich jedoch immer, denn die Bemühung eines Online-Vergleichsrechners kostet ja erst einmal nichts.

Zinsproblem wirkt sich zusätzlich beitragsschädlich aus

Da auch die Pflegezusatzversicherung die Kundengelder anlegen muss, bedeutet eine Reduzierung des allgemeinen Sparzinses letztlich eine Beitragssteigerung. Es könnte also gut sein, dass auf die Versicherten gleich aus zwei Gründen in den nächsten Jahren Beitragsanpassungen zukommen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Pflegeversicherung.

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