Durch das Urteil des BGH wird eine bisher nicht dagewesene Transparenz bezüglich der Rückkaufswerte von Lebensversicherungsverträgen geschaffen da der BGH in seinem Urteil klare Vorgaben macht. So darf der Rückkaufswert einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten und die eingezahlten Beiträge dürfen nicht mehr einfach mit den Vertragsabschlusskosten verrechnet werden. Künftig soll der Versicherte mindestens die Hälfte seiner eingezahlten Beiträge erstattet bekommen.
Artikel eingestellt am 01.01.2005 in der Rubrik Ihr gutes Recht.
Autor: Gerhard Jager.
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