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Teures Gassigehen: Tierhalter-Haftpflichtversicherung gegen die Haftungsfalle

Teures Gassigehen: Tierhalter-Haftpflichtversicherung gegen die Haftungsfalle
Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier Dritten zufügt. Häufig endet beispielsweise ein harmloser Spaziergang mit dem Hund oder Ausritt mit dem Pferd in einer Katastrophe: Ihr Hund fühlt sich bedroht und beißt einen Passanten oder Ihr Pferd erschreckt sich, scheut und verursacht einen Verkehrsunfall mit erheblichen Personen- und Sachschäden, die in den finanziellen Ruin führen können.

Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) merkt diesbezüglich an: „Vor allem Besitzer kleiner Hunde glauben, dass ihr Tier keinen Schaden anrichtet. Dabei denken die meisten wohl nur an Hundebisse“. Aber auch Szenarien wie die teure japanische Vase von Freunden, die durch fröhliches Schwanzwedeln von der Kommode gefegt wurde oder dreckige Pfoten auf dem wertvollen Perserteppich können zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Dabei haften Tierhalter laut Gesetz auch dann für einen Schaden, den das eigene Tier angerichtet hat, wenn dem Halter selbst kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Die Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie beispielsweise Katzen, Wellensittichen, Papageien und Meerschweinchen ist zwar in der Privat-Haftpflichtversicherung versichert, für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss aber eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Tierhaftpflicht auf GutGünstigVersichert

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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