Solvency II

Solvency II
Am Dienstag (10.07.2007) hat die EU-Kommission unter dem Stichwort „Solvency II“ ihren Entwurf der Rahmenrichtlinie für ein neues Versicherungsaufsichtsrecht und Eigenkapitalausstattung von Versicherern vorgelegt.

Solvency II ist ein EU-Kommissionsprojekt zur Festlegung neuer Solvabilitätsvorschriften bei der finanziellen Ausstattung von Versicherungsunternehmen. Unter Solvabilität versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung mit Eigenmitteln. Die Eigenmittel sollen dazu dienen, die Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenkapital, den gesetzlichen und freien Rücklagen und dem Gewinnvortrag zusammen.

Die Unternehmen berechnen zukünftig ihre Eigenmittelanforderungen mit einem Standardmodell oder mittels eines von der Aufsicht zertifizierten internen Modells. Im Kern bedeutet das: Wer höhere Risiken bei Versicherungsgeschäften übernimmt, braucht mehr Kapital als ein Versicherer mit kleinerem Risiko.

Laut der Financial Times Deutschland (FTD) werden die neuen Regeln den Druck in Richtung Polarisierung und Konsolidierung für die Versicherungsbranche verstärken. Große und breit aufgestellte Gesellschaften sind im Vorteil. Der Grund: Eine höhere Diversifizierung verringert die Kapitalanforderungen. Das wiederum ermöglicht es Unternehmen, geringere Preise anzubieten.

Im Rahmen von Solvency II wird sich auch das Aufsichtssystem im Versicherungswesen fundamental verändern. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge ist das Ziel, die europäischen Aufsichtsvorschriften zu harmonisieren und damit den Wettbewerb auf den Versicherungsmärkten in Europa zu stärken. Dies fördert dann zum Beispiel auch Produktinnovationen.

Die Rahmenrichtlinie soll bis Ende 2008 verabschiedet werden, so dass nach Erlass der notwendigen Durchführungsmaßnahmen die Umsetzung von Solvency II in nationales Recht ab 2010 erfolgen kann.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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