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Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung
Signal Iduna KrankenReise Ade! – und was ist mit den Kosten?

Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor: Die lang ersehnte Kreuzfahrt für 3.000 Euro ist seit einem halben Jahr gebucht, doch zwei Tage bevor es an Bord gehen soll, muss der Blinddarm raus.

Jetzt hilft nur eine Reiserücktrittsversicherung, denn nur wenn der Reisende eine solche abgeschlossen hat, erhält er sein Geld zurück. Ansonsten behalten die Veranstalter bei Absage kurz vor Reisebeginn rund 80 Prozent der überwiesenen Summe als Stornogebühr. Beim verhinderten Kreuzfahrer im oben genannten Beispiel wären dass 2.400 Euro.

FINANZtest hat aus diesem Grund die 21 Reiserücktrittskosten-Policen mit der größten Marktbedeutung untersucht.

Welchen Schutz bietet überhaupt eine Reiserücktrittsversicherung:

Je später eine zuvor gebuchte Reise abgesagt wird, umso höher sind die Stornogebühren, welche die Veranstalter vom Kunden verlangen. Tritt der Kunde etwa erst am Reisetag zurück, bleibt meist der gesamte Reisepreis beim Reiseunternehmen. Hiergegen schützen Reiserücktrittskosten-Policen.

Preislich muss man für eine Reise im Wert von ca. 3.000 Euro zwischen 47 und 105 Euro für den „Ausfallschutz“ rechnen. Ist die Reise nur halb so teuer, müssen Urlauber zwischen 27 und 56 Euro ausgeben.

Selbstbehalt ausschließen:

FINANZtest empfiehlt für kostspielige Reisen, die Rücktrittspolicen ohne Selbstbehalt, wobei die Versicherung von Signal Iduna und URV genannt werden. Diese Tarife sind etwas teurer als die mit Selbstbeteiligung, jedoch lohnt sich diese Mehrbelastung aber dann, wenn der Reisende wegen Krankheit oder Unfall die Reise absagen muss. Bei den Selbstbehalt-Tarifen muss der Versicherungsnehmer 20 Prozent des Reisepreises selbst tragen. Für eine Reise im Wert von 1.500 Euro wären das immerhin 300 Euro.

Bei welchen Ereignissen zahlt die Versicherung:

Alle von FINANZtest untersuchten Anbieter zahlen die Reisekosten zurück, wenn:

• der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt,
• ein Angehöriger oder ein Mitreisender stirbt,
• Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit die Reise unmöglich macht,
• das Eigentum des Versicherten zum Beispiel durch einen Brand oder Einbruch stark beschädigt wird.

Zudem gibt es Versicherungen, die Kosten auch dann übernehmen, wenn der Versicherte vor der Reise seinen Job verliert.

Weitere Leistungen der Versicherung:

Viele Versicherer übernehmen die Mehrkosten, wenn der Versicherte etwa wegen Krankheit vorzeitig aus dem Urlaubsort abreisen muss. Darüber hinaus übernehmen viele Gesellschaften die zusätzlichen Reisekosten, wenn ein Versicherter wegen eines Unfalls erst später als geplant aus dem Urlaub zurückkehren kann.

Tipps der Redaktion:

Wenn Sie vor dem Urlaub erkranken und deswegen dieser zu platzen droht, ist es wichtig den „richtigen“ Arzt zu konsultieren. Insbesondere dann, wenn Sie etwa wegen psychischer Erkrankungen wie Angstzuständen oder Depressionen zuhause bleiben, muss dies von einem Nervenarzt bestätigen lassen. Ein ärztliches Attest Ihres Hausarztes reicht nicht aus.

Bitte teilen Sie eine Erkrankung, auch wenn diese geraume Zeit vor dem Reisestart auftritt, dem Versicherer frühzeitig mit um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Anschläge oder Naturkatastrophen sind in der Regel keine Leistungsfälle für die Rücktrittsversicherung. Hier sollte der Reiseveranstalter angesprochen werden, um den Reisepreis rückerstattet zu bekommen.


Quelle: Stiftung Warentest

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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