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Rooming in - Was genau ist das und wird es von den Krankenkassen gezahlt?

Rooming in - Was genau ist das und wird es von den Krankenkassen gezahlt?

Bei Rooming-in handelt es sich mittlerweile um eine gängige Praxis in Deutschland. Meist betrifft es Familien, deren Kind stationär im Krankenhaus aufgenommen werden muss. Rooming-in bedeutet, dass ein Elternteil während des Krankenkausaufenthalts des Kindes ebenfalls stationär aufgenommen wird und im Raum des Kindes oder in seiner Nähe übernachten kann.

Rooming-in soll die Genesung des Kindes durch die Anwesenheit einer vertrauten Person fördern und ihm die Ängste vor Behandlungen oder der Krankheit nehmen, außerdem können sich die Eltern so einfacher um das Kind kümmern – was auch eine Entlastung des Krankenhauspersonals bedeuten kann.

Ob die zusätzlichen Kosten, die durch den Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus entstehen, von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Auf Säuglingsstationen wird das Rooming-in immer übernommen, da sowohl Mutter als auch das Neugeborene Patienten im Krankenhaus sind. Die stationäre Aufnahme der Eltern kranker Kinder wird in der Regel gesondert berechnet und die Kosten nicht immer übernommen. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen heißt es, dass die Kosten dann übernommen werden, wenn der Kinderarzt im Aufenthalt der Eltern eine Notwendigkeit sieht. Begründet werden kann dies unter anderem dadurch, dass Behandlungen nur im Beisein einer Begleitperson durchgeführt werden können, psychische Schäden durch das Alleinsein im Krankenhaus bei dem jungen Patienten entstehen könnten oder die Kommunikation des Krankenhauspersonals mit dem Kind ohne Eltern nicht oder schwerlich möglich ist. Empfohlen wird ein Rooming-in für alle Kinder bis zum neunten Lebensjahr, da sie oft noch nie von den Eltern getrennt waren und meist die Unterstützung der Eltern brauchen. Manche Kassen übernehmen die Übernachtungskosten für die Eltern bei Kindern unter neun Jahren immer, andere wiederum nur, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, wieder andere haben die Leistung noch nicht als Standard auf ihrer Liste.

Mittlerweile wird Rooming-in auch teils für demenzkranke Patienten angeboten, da bei fortgeschrittener Demenz ein Aufenthalt in fremder Umgebung eine große Belastung sein kann. Eine vertraute Person an seiner Seite zu haben, ist oft beruhigend für die Betroffenen.

Bei privat Versicherten hängt eine Kostenübernahme vom individuellen Versicherungsvertrag ab, bei gesetzlich Versicherten werden mittlerweile auch zusätzliche Versicherungen angeboten, um eventuelle Lücken der Versicherung zu schließen. Falls Sie Kinder haben, erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung, ob ein Rooming-in übernommen wird – für Ihr Kind ist Ihre Nähe wichtig, um gesunden zu können.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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