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Reform der Pflegeversicherung

Pflegetagegeldversicherung
Angesichts der demografischen Entwicklung wird der Pflegebedarf quantitativ zunehmen. Die kürzlich beschlossenen Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung beinhalten diesbezüglich eine umfangreiche Leistungserweiterung. Eine Anpassung ist notwendig, da seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 die Leistungen nicht verändert wurden.

Zum 1. Juli 2008 klettern in diesem Zusammenhang die Beiträge um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent des Bruttolohns. Dies reicht laut Bundesregierung aus heutiger Sicht aus, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014 / 2015 zu finanzieren, ohne dass die Mindestreserve von einer Monatsausgabe angehoben wird. Da im Gegenzug der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt, steigen die Lohnzusatzkosten nicht.

Positiv: Von den Zusatzeinnahmen sollen Demenz- und Alzheimer-Patienten mehr oder sogar erstmals Leistungen beziehen. Zudem wird Arbeitnehmern in Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten ein Rechtsanspruch auf Pflege ihrer Angehörigen von bis zu sechs Monaten eingeräumt.

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