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Privat Pflegende haben Anspruch auf Urlaub

Pflegetagegeldversicherung

Der Sommer ist in vollem Gange, die Sommerferien sind nun in allen Bundesländern gestartet und viele Menschen wollen nun in ihren wohlverdienten Urlaub. Trotzdem gibt es einige Menschen, die nicht an das Urlaub machen denken, da sie zuhause pflegebedürftige Angehörige haben, die nicht sich selbst überlassen werden können. Aber tatsächlich haben auch privat pflegende Menschen einen Anspruch auf Urlaub.

Die meisten Betroffenen wissen gar nicht, dass sie sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben. Und diesen Anspruch sollte man nicht verfallen lassen. Denn um seine Angehörigen gut pflegen zu können, ist eine Auszeit wichtig, die Kraftreserven müssen eben auch mal wieder aufgefüllt werden. Dem Pfleger oder der Pflegerin stehen 28 Tage Urlaub im Jahr zu. Für diese Auszeit erhält er oder sie 1550 Euro jährlich von den Pflegekassen, für den Zeitraum fällt dann allerdings das Pflegegeld weg. Um den Urlaub mit gutem Gewissen wahrnehmen zu können, kann die zu pflegende Person während dessen in einem Pflegeheim untergebracht werden oder von einer anderen Person gepflegt werden. Da ein Heimaufenthalt ziemlich kostspielig ist, müssen Mehrkosten meist selbst getragen werden. Bei dem Pflegeersatz im Eigenheim kann man sich aus seinem direkten Umfeld Hilfe suchen. Allerdings haben nur Pflegekräfte, die nicht im ersten oder zweiten Grad verwandt sind, Anspruch auf Bezahlung durch die Pflegekasse. Übernehmen Kinder oder Enkel die Pflege, bekommen diese nur einen anteiligen Betrag vom Pflegegeld.

Wer seinen Urlaub wahrnehmen möchte, sollte sich zunächst bei Pflegestützpunkten oder den Pflege- und Krankenkassen beraten lassen. Mit etwas Raffinesse und professioneller Beratung kann man nämlich noch den einen oder anderen Euro mehr für den wohlverdienten Urlaub heraus schlagen. Dann wird die Auszeit auch ein voller Erfolg.

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