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So zumindest sah es das Landgericht Köln. Nach deren
Auffassung darf der Verband der Privaten Krankenkassen nicht mit dem
Slogan "Lieber versichert als verwaltet" werben.
Die Richter des Landgerichts Köln haben eine einstweilige
Verfügung gegen zwei Motive aus einer Anzeigenkampagne des
Verbands der privaten Krankenversicherer (PKV) erlassen. Das Verfahren
in Gang gesetzt hat die Wettbewerbszentrale. Diese wird von 1800
Verbänden und Unternehmen aller Branchen getragen. Sie wird
auf Anstoß von außen aktiv, veröffentlicht
die Identität der Beschwerdeführer jedoch nicht.
Insbesondere mit den zwei Slogans „Lieber versichert als verwaltet“ und
„Ein schuldenfreies Gesundheitswesen?“ darf der Verband nicht
mehr werben.
Begrüßt wurde die Entscheidung vom Verband der
Ersatzkassen (vdek). Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich die
Kassen durch die Aussagen der Anzeigen diffamiert fühlen.
Dieses „Aufpolieren“ seines Images durch den
PKV-Verband kann der vdek-Chef Thomas Ballast nicht verstehen und
kritisiert deshalb das Vorgehen aufs Schärfste. Nach seiner
Auffassung sei die Kampagne der Versuch, von den eigenen massiven
Finanzierungsproblemen abzulenken und ein plumpes Kundenmarketing zu
betreiben.
Widerspruch gegen die Entscheidung der Richter wurde bereits durch den
PKV-Verband eingelegt. Als Begründung führte der
Sprecher des PKV Verbands Stefan Reker an, dass nichts anderes getan
werde, als eine gesundheitspolitische Position zu vertreten.
Weiter lies er verlauten, dass die Kampagne zunächst ohne die
beiden Motive fortgesetzt werde.
Nicht moniert wurde der dritte Slogan der Anzeigenserie „Gesundheit
kann man nicht garantieren. Leistung schon“.
Inwieweit der Widerspruch des PKV Verbands Früchte
trägt und erfolgreich ist, bleibt allerdings abzuwarten.