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Hat sich der PKV-Verband die Finger verbrannt?

Hat sich der PKV-Verband die Finger verbrannt?
So zumindest sah es das Landgericht Köln. Nach deren Auffassung darf der Verband der Privaten Krankenkassen nicht mit dem Slogan "Lieber versichert als verwaltet" werben.

Die Richter des Landgerichts Köln haben eine einstweilige Verfügung gegen zwei Motive aus einer Anzeigenkampagne des Verbands der privaten Krankenversicherer (PKV) erlassen. Das Verfahren in Gang gesetzt hat die Wettbewerbszentrale. Diese wird von 1800 Verbänden und Unternehmen aller Branchen getragen. Sie wird auf Anstoß von außen aktiv, veröffentlicht die Identität der Beschwerdeführer jedoch nicht.

Insbesondere mit den zwei Slogans „Lieber versichert als verwaltet“ und „Ein schuldenfreies Gesundheitswesen?“ darf der Verband nicht mehr werben.

Begrüßt wurde die Entscheidung vom Verband der Ersatzkassen (vdek). Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich die Kassen durch die Aussagen der Anzeigen diffamiert fühlen.

Dieses „Aufpolieren“ seines Images durch den PKV-Verband kann der vdek-Chef Thomas Ballast nicht verstehen und kritisiert deshalb das Vorgehen aufs Schärfste. Nach seiner Auffassung sei die Kampagne der Versuch, von den eigenen massiven Finanzierungsproblemen abzulenken und ein plumpes Kundenmarketing zu betreiben.

Widerspruch gegen die Entscheidung der Richter wurde bereits durch den PKV-Verband eingelegt. Als Begründung führte der Sprecher des PKV Verbands Stefan Reker an, dass nichts anderes getan werde, als eine gesundheitspolitische Position zu vertreten.

Weiter lies er verlauten, dass die Kampagne zunächst ohne die beiden Motive fortgesetzt werde.

Nicht moniert wurde der dritte Slogan der Anzeigenserie „Gesundheit kann man nicht garantieren. Leistung schon“.

Inwieweit der Widerspruch des PKV Verbands Früchte trägt und erfolgreich ist, bleibt allerdings abzuwarten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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