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Neues aus der Welt der Minijobs: Höhere Rente und angehobene Hinzuverdienstgrenze

Betriebliche Altersvorsorge

Ab sofort können Minijobber mit ihrer geringfügigen Beschäftigung auch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufbauen.

Der neue Verein Minijobrente (Würzburg) macht’s möglich: Normalerweise müssen sich Minijobber mit einer geringen Rentenanwartschaft zufrieden geben, denn von den 400 Euro fließen lediglich 15 %, also 60 Euro, in die Rentenkasse. Damit kommen letztendlich höchstens 25 Cent Altersrente pro Arbeitsmonat herum.

Jetzt können geringfügig Beschäftigte, von denen es derzeit 6,9 Millionen in Deutschland gibt, durch Mehrarbeit ihre Rentenanwartschaft aufstocken. Und das mit etwa 2-3 zusätzlichen Arbeitsstunden wöchentlich. Die Mehrstunden werden jedoch nicht vergütet, sondern vom Arbeitgeber in die Minijob-Rentenkasse eingezahlt. Dafür muss der Arbeitgeber dem Verein Minijobrente beitreten, die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Der Verein hat bisher zwei verschiedene Produkte der Volksfürsorge im Angebot, die nach Steuerklasse und Beschäftigungsverhältnis gewählt werden können. Die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, außerdem ist die Altersvorsorge Hartz IV- und pfändungssicher. Wechselt der Minijobber in ein neues Beschäftigungsverhältnis, verfällt der so angesammelte Anspruch der Rentenanwartschaft nicht, auch nicht im Falle einer Vollbeschäftigung.

Neue Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Bisher mussten viele Rentner, um ihr geringes Altersgeld mit einem 400-Euro-Job aufzubessern, Rentenkürzungen in Kauf nehmen: Die Hinzuverdienstgrenze lag bei 355 Euro.

Die Hinzuverdienstgrenze ist jedoch jetzt auf 400 Euro angehoben worden. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres und betrifft Altersrentner vor dem 65. Geburtstag sowie Erwerbsminderungsrentner.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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