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Kfz-Versicherung: Neues An- und Ummeldeverfahren ab 01. März 2008

Kfz-Versicherung: Neues An- und Ummeldeverfahren ab 01. März 2008
Die gute alte Doppelkarte hat nach dem 29. Februar 2008 als Versicherungsnachweis ausgedient. Ab dem 01. März gibt es ein neues Verfahren. Wer dann ein Auto neu anmelden oder ummelden möchte, der benötigt eine so genannte VB, eine Versicherungsbestätigungsnummer. Diese VB gibt es auf Anfrage bei der jeweiligen Versicherung. Man erhält einen Code, den man mit zur Zulassungsstelle nimmt und unter dem die Zulassungsstelle dann in einer zentralen Datenbank alle versicherungstechnischen und persönlichen Daten des Fahrzeughalters findet. Ob dieses System das An- und Ummeldeverfahren wirklich vereinfacht und ob die Datensicherheit wirklich gewährleistet ist, wird sich zeigen. Es gibt wie immer Befürworter und Gegner des neuen Verfahrens. Nähere Auskünfte zu den Neuerungen bei der Kfz-An- und -Ummeldung erteilen die Kfz-Versicherer und die Zulassungsstellen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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