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Krankenkassen informieren falsch

Private Krankenversicherung

Aktuell kam es zu einigen Fällen, in denen Gesetzliche Krankenkassen ihren Kunden, die die dreijährige Wartefrist überstanden hatten und nun in die Private Krankenversicherung fliehen wollten, noch eine zweimonatige Kündigungsfrist aufzwingen wollten. Das ist natürlich nicht korrekt!

Wenn die Pflichtversicherung endet, muss die Gesetzliche Krankenkasse den Versicherten über dieses Ende (nämlich zum 31.12.) informieren. Diese Information kommt in der Regel Mitte Januar, wenn die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter freiwillig melden. Danach hat der Versicherte dann zwei Wochen Zeit, die Mitgliedschaft rückwirkend zum Ende der Versicherungspflicht (also 31.12.) zu kündigen. Eine freiwillige Versicherung bei der GKV entsteht dadurch erst garnicht! Nur wenn diese entstünde (der Versicherte also die zwei Wochen verstreichen ließe), dann hätte er zukünftig die Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten.

Hier Auszug aus dem Sozialgesetzbuch V (das die gesetzliche Krankenversicherung regelt) ausgedruckt und aufbereitet.

Dazu noch ein Merkblatt der SDK zu genau diesem Thema.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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