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Kfz-Haftpflichtversicherung: Unfall mit einem geliehenen Cabrio – was nun?

Kfz-Haftpflichtversicherung: Unfall mit einem geliehenen Cabrio – was nun?
BaslerBesonders in den Sommermonaten werden Cabriobesitzer nicht selten gefragt, ob sie bereit sind, ihren Wagen für eine Probefahrt an einen Freund oder Bekannten zu verleihen. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, kann das geliehene Fahrzeug schnell die Verbindung auf den Prüfstand stellen, denn wenn auch nur ein Blumenkübel, Pfosten oder eben ein anderes Auto gestreift wird, kann das schnell zu einer Streitigkeit zwischen dem Cabriobesitzer und dem befreundeten Fahrer führen.

Auch wenn das Gros der Versicherer solche Blechschäden ohne weiteres regeln wird, bleibt im Nachhinein die Frage bestehen, wer die erhöhten Beiträge zahlt, die mit der Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse für den Cabriobesitzer einhergehen? Das kann schnell mehrere hundert Euro im Jahr für die erhöhten Haftpflichtversicherungsbeiträge ausmachen, die in der Regel der Autohalter selbst bezahlen darf. Denn faire Alternativen sind kaum bekannt.

Daher bieten die Basler Securitas Versicherungen für eben diesen Fall eine Lösung mit ihrem neuen Privathaftpflichtprodukt „Ambiente Top“ an. Wenn sich nun wie in dem angeführten Beispiel aufgrund eines Blechschadens, der einen Freund mit dem versicherten Fahrzeug verursacht hat, der Beitrag erhöht, dann wird dieser Mehrbeitrag vom Versicherer getragen. Vorausgesetzt die Mehrkosten ergeben sich aus der Zurückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Fahrer hat die Privathaftpflichtversicherung „Ambiente Top“ für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren abgeschlossen

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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