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Kein Anspruch auf Sozialleistungen

Altersvorsorge
Familienangehörige, die im familieneigenen Unternehmen arbeiten, können nachträglich als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, auch wenn sie jahrelang ihre Beiträge gezahlt haben. Deshalb raten Experten dazu, per so genanntem „Statusfeststellungsverfahren“ den persönlichen, privaten Absicherungsbedarf zu ermitteln.

Denn im Falle von Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch zum Renteneintritt sind die Betroffenen, oftmals ohne es zu wissen, seitens der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in keiner Weise abgesichert und haben dann auch keinerlei Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
Dieses Problem würde von den unterschiedlichen Beurteilungen nach dem Sozialversicherungsrecht einerseits und dem Arbeits- und Steuerrecht andererseits verursacht. Es sei von nahezu einer Million Beschäftigter die Rede, die regelmäßig ihre Beiträge bezahlen, ohne überhaupt selbst einen Leistungsanspruch geltend machen zu können.

Diese Angehörigen, die von der Krankenversicherung als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden, weil sie als Angestellte im eigenen Familienunternehmen tätig sind, können im Falle von Invalidität oder Insolvenz, infolge der Nachprüfung durch die Agentur für Arbeit, als Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung eingestuft werden. Dies wird damit begründet, dass jene Angehörigen Darlehen beantragen, Bürgschaften übernehmen oder weisungsungebunden agieren.

Wenn bei einer sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung potentielle Betroffene erfahren, dass kein Leistungsanspruch respektive Sozialversicherungsfreiheit besteht, können sie sich ihre Beiträge rückerstatten lassen, vorausgesetzt die Verjährungsfrist für diesen Anspruch ist noch nicht verstrichen. Es gibt jedoch Versicherungskonzepte, die eine so genannte „Unternehmerversorgung“ anbieten, welche sich speziell an den Bedürfnissen solcher sozialversicherungsfreien Familienmitglieder orientiert und entsprechende Versorgungslösungen für den Fall einer Erwerbsminderung und die Altersvorsorge beinhaltet. Anbieter solcher Konzepte kooperieren auch mit den entsprechenden Dienstleistern, die speziell für ihre Mandanten das „Statusfeststellungsverfahren“ durchführen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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