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In welchen Fällen die Zahnzusatzversicherung nicht zahlen muss

Zahnzusatzversicherung

Die zentrale Frage, um die sich die Parteien kreisen, wenn nicht sicher ist, ob die Zahnzusatzversicherung zahlt, ist, wann genau der Vertrag zur privaten Versicherung abgeschlossen wurde. Eine kurzfristig abgeschlossene Versicherung, die nur abgeschlossen wurde, weil schon mit einem Schaden zu rechnen war, bringt oft Probleme mit sich. Dass diese Rechnung nicht ohne weiteres aufgeht, hat jetzt auch das Oberlandesgericht in Karlsruhe beschlossen. Ein Mann wollte die Kosten für seine Implantate bei einer erst kürzlich abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung geltend machen. Von den 25000 Euro, die seine Behandlung kostete, wollte er die Hälfte von der Versicherung erhalten. Doch die Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Das Oberlandesgericht gab der Versicherung recht, da der Versicherungsfall schon vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sei.

Schon im Frühling 2009 wurde der Mann wegen eines akuten Eiterherdes im Oberkiefer behandelt und im Mai an eine oralchirurgische Praxis überwiesen. Bereits da war klar, dass das Gebiss des Mannes so nicht erhalten werden könne. Erst nach dieser Diagnose schloss der Mann im Juli 2009 eine Zahnzusatzversicherung bei der beklagten Versicherung ab. Der Vertrag hatte aber eine Wartezeit von acht Monaten, was bedeutete, dass der Versicherungsschutz erst im März 2010 begann. Im Frühjahr 2010 erfuhr der Mann von seiner Zahnärztin, dass er Implantate brauche und was diese kosten würden. Der Mann ließ sich die Implantate dann schnell einsetzten.

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Heilbehandlung schon mit der Behandlung des vereiterten Kiefers begonnen hatte. Es spiele keine Rolle, dass die eigentliche Heilbehandlung erst ein paar Diagnosen später einsetzte. Das Einsetzten der Implantate war demnach schon im Mai 2009 abzusehen. Damals war der Mann eben noch nicht versichert und somit müsse die Versicherung die entstandenen Kosten auch nicht übernehmen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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