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Hundehalterhaftpflicht - Versicherung für alle "Felle"
Endlich wird es Frühling. Die Temperaturen steigen langsam an
und Menschen wie Tiere freuen sich über wärmeres
Wetter und Sonnenschein. Die Tage werden länger und das Leben
findet wieder verstärkt draußen an der frischen Luft
statt. Gerade Hundebesitzer wie ich sehnen diese Zeit
spätestens seit der ersten Januarwoche herbei und freuen sich
darauf, die dicke Winterjacke, Schal und Handschuhe endlich wieder ganz
hinten im Schrank verstauen zu können.
Jedes Jahr im März und April verzeichnen Tierheime und
Tierzüchter eine vermehrte Nachfrage nach Hunden und Katzen,
aber auch die Pferdezüchter haben während dieser Zeit
Hochbetrieb. „Hunde- und Katzenbabies in liebevolle
Hände abzugeben“, im Frühling sind die
Zeitungen voll mit solchen Anzeigen und im Park, beim „Gassi
gehen“ sehe ich voller Entzückung Welpen aller
denkbaren Hunderassen.
Während meine Golden-Retriever Hündin Laura mit den
Kleinen auf der Wiese herumtollt, komme ich häufig mit den
Hundebesitzern ins Gespräch und stelle dann gelegentlich
erstaunt fest, dass viele „Neu-Hundebesitzer“ sich
im Vorfeld gar keine Gedanken darüber machen, welche
gesetzlichen Regelungen zu beachten sind und welche Verantwortung sie
tragen, wenn sie einen Hund besitzen und was alles passieren kann.
Hundesteuer,
Maulkorbzwang und Leinenpflicht
Hundesteuer ist ein großes Thema in Deutschland.
Hierüber finanzieren die Städte und Gemeinden einen
Teil der öffentlichen Abfallbeseitigung. Ich stelle das auch
nicht in Frage, denn immerhin werfe ich im Laufe eines Monats jede
Menge Häufchen in Plastiktütchen in diverse
Parkmülleimer überall in der Stadt. Leider sind aber
nicht alle Hundebesitzer so umsichtig und verantwortungsvoll, was zur
Folge hat, dass seit einiger Zeit überall
Bußgeldwarnschilder auftauchen, die ein Verwarnungsgeld von
30 Euro androhen, wenn Hundehaufen nicht beseitigt werden.
Die Hundesteuer wird von Städten und Gemeinden individuell
erlassen und schwankt zwischen 16 Euro in Pouch (Sachsen) und 200 Euro
in Schwerin. Für einen zweiten oder gar dritten Hund ist die
Steuer oft noch viel höher, ein Kostenfaktor, der also
unbedingt schon bei der Anschaffung einkalkuliert werden
sollte.
Je nachdem welchen Hund man sich anschafft, gelten gesetzliche
Vorschriften und Richtlinien, die unbedingt einzuhalten sind und mit
denen man sich im Vorfeld schon vertraut machen sollte, um
Ärger und vielleicht sogar den Verlust des Hundes zu
vermeiden.
Das Schicksal des kleinen
Odin
Erst vor ein paar Wochen habe ich selbst erlebt, was passieren kann,
wenn sich Hundebesitzer nicht an Regeln halten. Bei uns im Park war
immer eine junge Frau mit einem American Staffordshire Terrier Welpen
unterwegs. Ein wirklich lieber Kerl, Odin hieß er, keine 7
Monate alt, Laura hat immer mit ihm gespielt. Allerdings spielt meine
Hündin auch mit jedem Hund, sie ist unkompliziert und hat ein
wunderbares Wesen, ich würde mir jederzeit wieder einen Golden
Retriever kaufen, aber das nur am Rande. Der kleine American
Staffordshire Terrier trug natürlich weder einen Maulkorb noch
war er an der Leine, denn er war ja noch ganz klein und im Park kann ja
auch nicht viel passieren. Seit drei Wochen habe ich sie aber nicht
mehr gesehen. Vor ein paar Tagen hab ich die Frau beim Einkaufen
getroffen und hab gefragt, warum ich sie nicht mehr beim spazieren
gehen treffe. Sie hat geschluckt und ihre Augen haben sich mit
Tränen gefüllt. Eine unangenehme Situation, aber sie
hat mir dennoch erzählt, was passiert war.
Sie war mit ihrem kleinen Odin im Park unterwegs und traf auf einen
Schäferhund-Rüden, der offensichtlich noch nie vorher
im Park war. Der Schäferhund war überaus aggressiv
und es kam zu einem heftigen Gerangel zwischen den beiden Hunden. Die
Hundebesitzer hatten nicht den Mut einzugreifen und beide Hunde trugen
massive Verletzungen davon. Das so etwas passieren kann,
darüber sollte man sich als Hundebesitzer im Klaren sein. Was
diese Situation aber so besonders macht, ist, dass der kleine Odin als
sogenannter „Kampfhund“ eingestuft ist, auch wenn
der Begriff seit einer Weile offiziell keine Verwendung mehr findet.
Kampfhunde, egal wie alt sie sind, unterliegen Maulkorb- und
Leinenzwang und dürfen auf gar keinen Fall frei herumlaufen,
weil ihnen eine gewisse Grundaggressivität unterstellt wird,
die sie unberechenbar machen soll. In diesem speziellen Fall traf den
kleinen Odin keine Schuld, auch der Hundebesitzer des
Schäferhundes hat die „Schuld“ sofort auf
sich genommen, das hat aber am Schicksal des kleinen Kerls leider
nichts geändert.
Wenn
Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, beißen,
auch wenn die Aggressivität nicht von Ihnen ausgegangen ist,
werden sie eingeschläfert.
Tierärzte sind dazu verpflichtet, Meldung zu machen, wenn ein
sogenannter Kampfhund in eine Beißerei verwickelt war und das
Ordnungsamt hat strikte Anweisungen solche Hunde sofort
einschläfern zu lassen. So auch den kleinen Odin. Nicht mal
ein Jahr alt war er, als er eingeschläfert wurde und das nur,
weil seine Besitzerin aus Unwissenheit und falscher Tierliebe einen
fatalen Fehler begangen hat.
Ein weiterer wichtiger Tipp also für alle, die mit dem
Gedanken spielen, sich einen Hund anzuschaffen: Überlegen Sie
genau, welcher Hund zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Ein Hund, der als gefährlich eingestuft ist, muss immer einen
Maulkorb tragen und darf nie von der Leine gelassen werden. Er darf
nicht mit anderen Hunden spielen, nicht über die Wiese toben
und wird oft dadurch erst aggressiv, dass Herrchen oder Frauchen die
berechtigte Angst haben, dass etwas passieren könnte.
Versicherungen
schützen vor finanziellen Folgen – für
manche Hunde sogar Pflicht
Jeder, der einem anderen einen körperlichen oder finanziellen
Schaden zufügt, haftet für die Folgen mit seinem
gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen und
Einkommen. Das „zukünftig“ bedeutet in
diesem Fall für die nächsten 30 Jahre.
Die Besitzerin von Odin, unserem kleinen American Staffordshire
Terrier, war in ihrer Verantwortungslosigkeit insoweit konsequent, als
dass sie nicht nur den Maulkorb- und Leinenzwang ignoriert hat, sie
hatte auch keine Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Die Folge: Die Schadenersatzforderung von über 3.000 Euro, die
der Besitzer des Schäferhundes geltend macht, muss sie selbst
bezahlen. Dabei kann sie noch froh sein, dass „nur“
der Schäferhund gebissen wurde und das Herrchen nicht versucht
hatte, die Hunde zu trennen und dabei ebenfalls zu Schaden gekommen
war. Eine Schadensersatzforderung bei Hundebissen an Menschen geht
schnell in die zehntausende Euro. Ohne Versicherungsschutz eine
finanzielle Katastrophe für jeden Hundebesitzer.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für einen
„normalen“ Hund, der nicht als gefährlich
eingestuft ist, bekommt man schon für 41,11 Euro
jährlich. Für Hunde mit
Aggressivitätspotential, also die sogenannten
„Kampfhunde“ ist die Versicherung etwas teurer (72
Euro jährlich), aber besser können Sie Ihr Geld als
Hundebesitzer nicht investieren.
Eine solche Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor allen
Folgen, die durch Schäden entstehen, die Ihr Hund verursacht.
Egal ob es sich um Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden handelt, der Versicherer
prüft und reguliert den Schaden in Ihrem Interesse bis zu
einer Gesamtsumme von 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall. Es gibt
endlos viele Beispiele für mögliche Schäden,
die durch Hunde entstehen, die meisten Hundebesitzer wissen das. Das
Schlimmste was ich mir vorstellen kann, ist, das Laura vor ein Auto
läuft und einen Unfall verursacht, bei dem die Personen im
Auto schwer verletzt werden. Setzen Sie sich keinem finanziellen Risiko
aus. Sie werden sich viel freier mit Ihrem Hund bewegen, wenn Sie
wissen, dass Sie mit einer vernünftigen
Hundehalterhaftpflichtversicherung zumindest finanziell auf der
sicheren Seite sind.
Achten
Sie bei der Auswahl der Versicherung unbedingt auf das Kleingedruckte.
Was ist, wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er
keinen Maulkorb trägt, obwohl es vorgeschrieben ist? Die
Versicherung sollte auch bei einem „Verstoß gegen
die Halterpflichten“ leisten. Ein weiterer Punkt ist das
Thema „Fremdhüterrisiko“, d. h. ist der
Hund auch versichert, wenn er durch fremde Personen beaufsichtigt wird?
Eine Versicherung muss immer an den Hund und nicht an den Besitzer
gebunden sein. Wichtig ist auch das Thema „versteckte
Selbstbeteiligung“. Manche Versicherer weisen
Selbstbeteiligungen nicht offen aus, sondern
„verstecken“ sie irgendwo in den
Versicherungsbedingungen. Als Hundehalter fühlt man sich gut
versichert und im Schadenfall muss man doch einen großen Teil
des Schadens aus eigener Tasche zahlen. Das halte ich für
unseriös und rate dringend davon ab, solche Versicherungen
abzuschließen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann schauen Sie sich die
verschiedenen Versicherungsangebote sehr genau an oder wenden Sie sich
an einen Experten. Versicherungsmakler wie GutGuenstigVersichert bieten
kostenlose und unabhängige Beratung zu jeder Art von
Versicherung. Ein Fachmann erkennt solche „Tricks“
auf den ersten Blick und kann Ihnen schnell zur richtigen Absicherung
verhelfen. So sparen Sie Zeit und Geld – nicht erst im
Schadensfall.
Selbstbeteiligungen sind nur seriös, wenn sie gleich
offengelegt werden und z. B. zur Beitragssenkung dienen. Bis zu 150
Euro Selbstbeteiligung ist hier legitim. Wenn man permanent Rechnungen
für 30 Euro einreicht, weil der Hund z. B. einen Ball von
einem Kind zerbissen hat, dann verliert der Versicherer irgendwann die
Geduld, weil der Verwaltungsaufwand einer solchen Schadenmeldung viel
höher ist, als der tatsächliche Erstattungsbetrag.
Also sollten Sie abwägen, welche Schäden Sie der
Versicherung melden, auch für den Fall, dass sie keine
Selbstbeteiligung gewählt haben, denn, wie bei jeder anderen
Sachversicherung, der Versicherer kann nach einem Schaden
kündigen, so wie der Versicherungsnehmer auch.
Daher mein Tipp:
Ziehen Sie auch im Schadenfall den Experten zu Rate. Auch hier kann ein
professioneller Blick oft helfen, eine reibungslose und für
Sie zufriedenstellende Abwicklung des Schadens zu erreichen.