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Hundehalterhaftpflicht - Versicherung für alle "Felle"

Hundehalterhaftpflicht - Versicherung für alle
Endlich wird es Frühling. Die Temperaturen steigen langsam an und Menschen wie Tiere freuen sich über wärmeres Wetter und Sonnenschein. Die Tage werden länger und das Leben findet wieder verstärkt draußen an der frischen Luft statt. Gerade Hundebesitzer wie ich sehnen diese Zeit spätestens seit der ersten Januarwoche herbei und freuen sich darauf, die dicke Winterjacke, Schal und Handschuhe endlich wieder ganz hinten im Schrank verstauen zu können.

Jedes Jahr im März und April verzeichnen Tierheime und Tierzüchter eine vermehrte Nachfrage nach Hunden und Katzen, aber auch die Pferdezüchter haben während dieser Zeit Hochbetrieb. „Hunde- und Katzenbabies in liebevolle Hände abzugeben“, im Frühling sind die Zeitungen voll mit solchen Anzeigen und im Park, beim „Gassi gehen“ sehe ich voller Entzückung Welpen aller denkbaren Hunderassen.

Während meine Golden-Retriever Hündin Laura mit den Kleinen auf der Wiese herumtollt, komme ich häufig mit den Hundebesitzern ins Gespräch und stelle dann gelegentlich erstaunt fest, dass viele „Neu-Hundebesitzer“ sich im Vorfeld gar keine Gedanken darüber machen, welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind und welche Verantwortung sie tragen, wenn sie einen Hund besitzen und was alles passieren kann.

Hundesteuer, Maulkorbzwang und Leinenpflicht
Hundesteuer ist ein großes Thema in Deutschland. Hierüber finanzieren die Städte und Gemeinden einen Teil der öffentlichen Abfallbeseitigung. Ich stelle das auch nicht in Frage, denn immerhin werfe ich im Laufe eines Monats jede Menge Häufchen in Plastiktütchen in diverse Parkmülleimer überall in der Stadt. Leider sind aber nicht alle Hundebesitzer so umsichtig und verantwortungsvoll, was zur Folge hat, dass seit einiger Zeit überall Bußgeldwarnschilder auftauchen, die ein Verwarnungsgeld von 30 Euro androhen, wenn Hundehaufen nicht beseitigt werden.

Die Hundesteuer wird von Städten und Gemeinden individuell erlassen und schwankt zwischen 16 Euro in Pouch (Sachsen) und 200 Euro in Schwerin. Für einen zweiten oder gar dritten Hund ist die Steuer oft noch viel höher, ein Kostenfaktor, der also unbedingt schon bei der Anschaffung einkalkuliert werden sollte.   

Je nachdem welchen Hund man sich anschafft, gelten gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die unbedingt einzuhalten sind und mit denen man sich im Vorfeld schon vertraut machen sollte, um Ärger und vielleicht sogar den Verlust des Hundes zu vermeiden.


Das Schicksal des kleinen Odin
Erst vor ein paar Wochen habe ich selbst erlebt, was passieren kann, wenn sich Hundebesitzer nicht an Regeln halten. Bei uns im Park war immer eine junge Frau mit einem American Staffordshire Terrier Welpen unterwegs. Ein wirklich lieber Kerl, Odin hieß er, keine 7 Monate alt, Laura hat immer mit ihm gespielt. Allerdings spielt meine Hündin auch mit jedem Hund, sie ist unkompliziert und hat ein wunderbares Wesen, ich würde mir jederzeit wieder einen Golden Retriever kaufen, aber das nur am Rande. Der kleine American Staffordshire Terrier trug natürlich weder einen Maulkorb noch war er an der Leine, denn er war ja noch ganz klein und im Park kann ja auch nicht viel passieren. Seit drei Wochen habe ich sie aber nicht mehr gesehen. Vor ein paar Tagen hab ich die Frau beim Einkaufen getroffen und hab gefragt, warum ich sie nicht mehr beim spazieren gehen treffe. Sie hat geschluckt und ihre Augen haben sich mit Tränen gefüllt. Eine unangenehme Situation, aber sie hat mir dennoch erzählt, was passiert war.

Sie war mit ihrem kleinen Odin im Park unterwegs und traf auf einen Schäferhund-Rüden, der offensichtlich noch nie vorher im Park war. Der Schäferhund war überaus aggressiv und es kam zu einem heftigen Gerangel zwischen den beiden Hunden. Die Hundebesitzer hatten nicht den Mut einzugreifen und beide Hunde trugen massive Verletzungen davon. Das so etwas passieren kann, darüber sollte man sich als Hundebesitzer im Klaren sein. Was diese Situation aber so besonders macht, ist, dass der kleine Odin als sogenannter „Kampfhund“ eingestuft ist, auch wenn der Begriff seit einer Weile offiziell keine Verwendung mehr findet. Kampfhunde, egal wie alt sie sind, unterliegen Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen auf gar keinen Fall frei herumlaufen, weil ihnen eine gewisse Grundaggressivität unterstellt wird, die sie unberechenbar machen soll. In diesem speziellen Fall traf den kleinen Odin keine Schuld, auch der Hundebesitzer des Schäferhundes hat die „Schuld“ sofort auf sich genommen, das hat aber am Schicksal des kleinen Kerls leider nichts geändert.

Wenn Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, beißen, auch wenn die Aggressivität nicht von Ihnen ausgegangen ist, werden sie eingeschläfert.

Tierärzte sind dazu verpflichtet, Meldung zu machen, wenn ein sogenannter Kampfhund in eine Beißerei verwickelt war und das Ordnungsamt hat strikte Anweisungen solche Hunde sofort einschläfern zu lassen. So auch den kleinen Odin. Nicht mal ein Jahr alt war er, als er eingeschläfert wurde und das nur, weil seine Besitzerin aus Unwissenheit und falscher Tierliebe einen fatalen Fehler begangen hat.

Ein weiterer wichtiger Tipp also für alle, die mit dem Gedanken spielen, sich einen Hund anzuschaffen: Überlegen Sie genau, welcher Hund zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Ein Hund, der als gefährlich eingestuft ist, muss immer einen Maulkorb tragen und darf nie von der Leine gelassen werden. Er darf nicht mit anderen Hunden spielen, nicht über die Wiese toben und wird oft dadurch erst aggressiv, dass Herrchen oder Frauchen die berechtigte Angst haben, dass etwas passieren könnte.

Versicherungen schützen vor finanziellen Folgen – für manche Hunde sogar Pflicht
Jeder, der einem anderen einen körperlichen oder finanziellen Schaden zufügt, haftet für die Folgen mit seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen und Einkommen. Das „zukünftig“ bedeutet in diesem Fall für die nächsten 30 Jahre.

Die Besitzerin von Odin, unserem kleinen American Staffordshire Terrier, war in ihrer Verantwortungslosigkeit insoweit konsequent, als dass sie nicht nur den Maulkorb- und Leinenzwang ignoriert hat, sie hatte auch keine Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Die Folge: Die Schadenersatzforderung von über 3.000 Euro, die der Besitzer des Schäferhundes geltend macht, muss sie selbst bezahlen. Dabei kann sie noch froh sein, dass „nur“ der Schäferhund gebissen wurde und das Herrchen nicht versucht hatte, die Hunde zu trennen und dabei ebenfalls zu Schaden gekommen war. Eine Schadensersatzforderung bei Hundebissen an Menschen geht schnell in die zehntausende Euro. Ohne Versicherungsschutz eine finanzielle Katastrophe für jeden Hundebesitzer.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für einen „normalen“ Hund, der nicht als gefährlich eingestuft ist, bekommt man schon für 41,11 Euro jährlich. Für Hunde mit Aggressivitätspotential, also die sogenannten „Kampfhunde“ ist die Versicherung etwas teurer (72 Euro jährlich), aber besser können Sie Ihr Geld als Hundebesitzer nicht investieren.

Eine solche Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor allen Folgen, die durch Schäden entstehen, die Ihr Hund verursacht. Egal ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt, der Versicherer prüft und reguliert den Schaden in Ihrem Interesse bis zu einer Gesamtsumme von 3 Millionen Euro pro Versicherungsfall. Es gibt endlos viele Beispiele für mögliche Schäden, die durch Hunde entstehen, die meisten Hundebesitzer wissen das. Das Schlimmste was ich mir vorstellen kann, ist, das Laura vor ein Auto läuft und einen Unfall verursacht, bei dem die Personen im Auto schwer verletzt werden. Setzen Sie sich keinem finanziellen Risiko aus. Sie werden sich viel freier mit Ihrem Hund bewegen, wenn Sie wissen, dass Sie mit einer vernünftigen Hundehalterhaftpflichtversicherung zumindest finanziell auf der sicheren Seite sind.

Achten Sie bei der Auswahl der Versicherung unbedingt auf das Kleingedruckte.

Was ist, wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er keinen Maulkorb trägt, obwohl es vorgeschrieben ist? Die Versicherung sollte auch bei einem „Verstoß gegen die Halterpflichten“ leisten. Ein weiterer Punkt ist das Thema „Fremdhüterrisiko“, d. h. ist der Hund auch versichert, wenn er durch fremde Personen beaufsichtigt wird? Eine Versicherung muss immer an den Hund und nicht an den Besitzer gebunden sein. Wichtig ist auch das Thema „versteckte Selbstbeteiligung“. Manche Versicherer weisen Selbstbeteiligungen nicht offen aus, sondern „verstecken“ sie irgendwo in den Versicherungsbedingungen. Als Hundehalter fühlt man sich gut versichert und im Schadenfall muss man doch einen großen Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen. Das halte ich für unseriös und rate dringend davon ab, solche Versicherungen abzuschließen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann schauen Sie sich die verschiedenen Versicherungsangebote sehr genau an oder wenden Sie sich an einen Experten. Versicherungsmakler wie GutGuenstigVersichert bieten kostenlose und unabhängige Beratung zu jeder Art von Versicherung. Ein Fachmann erkennt solche „Tricks“ auf den ersten Blick und kann Ihnen schnell zur richtigen Absicherung verhelfen. So sparen Sie Zeit und Geld – nicht erst im Schadensfall.

Selbstbeteiligungen sind nur seriös, wenn sie gleich offengelegt werden und z. B. zur Beitragssenkung dienen. Bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung ist hier legitim. Wenn man permanent Rechnungen für 30 Euro einreicht, weil der Hund z. B. einen Ball von einem Kind zerbissen hat, dann verliert der Versicherer irgendwann die Geduld, weil der Verwaltungsaufwand einer solchen Schadenmeldung viel höher ist, als der tatsächliche Erstattungsbetrag. Also sollten Sie abwägen, welche Schäden Sie der Versicherung melden, auch für den Fall, dass sie keine Selbstbeteiligung gewählt haben, denn, wie bei jeder anderen Sachversicherung, der Versicherer kann nach einem Schaden kündigen, so wie der Versicherungsnehmer auch.

Daher mein Tipp: Ziehen Sie auch im Schadenfall den Experten zu Rate. Auch hier kann ein professioneller Blick oft helfen, eine reibungslose und für Sie zufriedenstellende Abwicklung des Schadens zu erreichen.  

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