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Hundehalter-Rechtsschutzversicherung - Was steckt dahinter?

Hundehalter-Rechtsschutzversicherung - Was steckt dahinter?
Uelzener

Hunde sind der Deutschen liebste Haustiere. Doch die Entscheidung, einen Hund als Haustier zu halten, bringt eine Menge Verpflichtungen mit sich. Was und wogegen die Hunde-Rechtsschutzversicherung und Hundehalter-Rechtsschutzversicherung schützen, soll hier geklärt werden.

Anders als bei Katzen oder Kleintieren, wie Hamster oder Kaninchen, brauchen Hunde sehr viel Aufmerksamkeit. Sie haben einen großen Bewegungsdrang, müssen beschäftigt werden und vor allem regelmäßig Gassi gehen. Der Hund hat das Bedürfnis, seinem Herrchen, dem "Alpha-Tier", zu folgen, und er sollte Kommandos verstehen und diesen nachkommen.

Aber selbst bei einem gut erzogenen, sonst immer gehorsamen und kerngesunden Hund kann es zu Situationen kommen, in denen Hundehalter einen speziellen Rechtsschutz bzw.  beistand benötigen.

Die Hunde-Rechtsschutzversicherung deckt alle Schäden und Streitigkeiten ab, die durch das Tier selbst oder dessen Haltung entstehen können. Darunter fallen beispielsweise Rauf- und Beißverletzungen, zu Boden gestoßene Fahrradfahrer, verunglückte Autos und das zerfetzte Sofa.

Die Hunde-Rechtsschutzversicherung ist aber in der Regel eine subsidiäre Versicherung, die eine nötige Leistung nur dann übernimmt, wenn diese durch keine andere Police des verantwortlichen Halters gedeckt wird. Rein rechtlich gesehen gelten Hunde als "Sache" und gehören damit zum Hausstand. Dementsprechend fallen sie unter die Hausrats- oder Privatrechtsschutzversicherung ihres Halters.

Von viel größerer Bedeutung ist die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung, die in erster Linie ihren Namensgeber, den Hundehalter, schützt. Sie ermöglicht dem Hundehalter, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die weder durch die Hausrats- noch durch die Privatrechtsschutzversicherung getragen werden. Hierzu zählen alle Situationen, die nicht auf dem (Fehl-)Verhalten des Tieres basieren, wie zum Beispiel veterinäre Behandlungsfehler und deren Folgen, behördlich verhängte Auflagen zur Haltung oder auch Zuchtfehler, die erst nach dem Kauf erkannt werden.

Die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung erlaubt es dem Halter eines Hundes, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, Entschädigungszahlungen zu fordern oder Klage gegen Entscheidungen zu erheben, ohne dass er die dadurch entstehenden Prozess- und Gerichtskosten tragen muss.

Die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung lässt sich je nach Anbieter erweitern, beispielsweise mit der Option auf Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten, die Aufrechterhaltung des Schutzanspruches bei Auslandsreisen, die Mitversicherung von Welpen und noch vieles mehr.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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