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Hausratversicherung zahlt nicht für Computerdaten

Hausratversicherung

Selbst wenn im Rahmen einer Hausratversicherung Schäden durch Blitzschlag im Computer mitversichert sind, heißt das noch lange nicht, dass die Hausrat-Versicherung Schadenersatz für zerstörte Dateien leisten muss. Dies entschied das Landgericht Stuttgart (Az.: 5 S 106/04).

Im vorliegenden Fall, den das Landgericht Stuttgart zu entscheiden hatte, kam es zum Streit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer um die Frage, ob der Verlust elektronischer Daten auch von einer Hausratversicherung gedeckt ist.

Der Sachverhalt

Während eines Gewitters kam es bei einem Geschäftsmann, der die Kundenkartei seines Fahrradgeschäfts auf der Festplatte seines Computers gespeichert hatte, durch einen Blitzeinschlag zu Überspannungsschäden am Computer des Klägers. Daraufhin war die Kundendaten-Kartei nicht mehr abrufbar. Deshalb beauftragte der Kläger eine Spezialfirma mit der Rettung der Daten seiner Festplatte. Die Kosten der Datenrettung wollte er nun von der Hausratversicherung ersetzt haben. Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung ab, der Versicherte zog daraufhin vor Gericht.

Die Kosten für die Datenrettung wollte der Mann von seiner Hausratversicherung ersetzt haben - vergeblich. Die Grenzen der Hausratversicherung seien dabei überschritten.

Das Urteil

Das Richtergremium des Landesgerichts gab hier jedoch der Versicherung Recht. Der Datenverlust des PC ist nicht von üblichen Hausratversicherungen gedeckt. Diese beziehen sich in der Regel auf den Schutz von Sachen, Daten auf einem PC sind jedoch keine Sachen im Sinne der Versicherungspolice. Die Grenzen der Hausratversicherung seien dabei überschritten. Um Software und Daten abzusichern, könnten Geschäftsleute eine spezielle Elektronik-Versicherung abschließen.

Begründung

Solche Daten sind keine Sachen im Sinne der Hausratversicherung; die komme nur für den Computer selbst auf. Zudem ließ das Gericht offen, ob die Hausratversicherung überhaupt zuständig gewesen wäre. Für geschäftliche Zwecke hätte der Ladeninhaber eine so genannte Inhalts-Versicherung (Firmen-Sachversicherung) gebraucht, da die Hausrat-Police nur Schäden an privatem Inventar abdeckt. Nur bei solchen Firmen-Policen sind häufig Kosten für die Wiederherstellung betriebsspezifischer Daten nach einem versicherten Schaden, hier Überspannung nach Blitzschlag, gedeckt.

Fazit: Der Datenverlust des PC ist also nicht von üblichen Hausratversicherungen gedeckt. Diese beziehen sich in der Regel auf den Schutz von Sachen. Daten auf einem PC sind jedoch keine Sachen im Sinne der Versicherungspolice.

Tipp: Um Software und Daten abzusichern, können Geschäftsleute für Software und Daten eine spezielle Elektronikversicherung abschließen. Noch einfacher ist freilich ein regelmäßiges Backup aller wichtigen Dateien.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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