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Hausratversicherung: Rechtsstreit entscheidet über "Versicherungsort"
Für Hausrat in einer Garage, die sich mehr als einen Kilometer von der Wohnung des
Versicherungsnehmers entfernt befindet, besteht im Rahmen einer
Hausratversicherung
in der Regel kein Versicherungsschutz. So hat das
Landgericht in Dortmund mit Urteil vom 17. Juni 2009 entschieden.
Der Kläger, welche eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte
lagerte einen Teil seines Hausrats in einer über einen
Kilometer entfernten Garage.
Der von ihm geschlossene Versicherungsvertrag umfasste insbesondere
folgende Regelung:
„Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes,
soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm
in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken
genutzt werden.“
In der Garage kam es nach Vertragsschluss zu einem Wasserschaden.
Als der Kläger nun seinen Schaden ersetzt haben wollte
– kam es für ihn anders als erwartet.
Das Versicherungsunternehmen weigerte sich nämlich den Schaden zu
regulieren. Begründung hierfür war, dass sich die
Garage nicht in der Nähe des eigentlichen Versicherungsortes
befände.
Der Versicherte zog daraufhin vor Gericht. Doch auch dort erlitt er
eine Niederlage.
Auch das Gericht verstand unter „Nähe“ eine nur
geringe Entfernung. Sinn und Zweck der Regelung sei es, so die Richter,
Örtlichkeiten zu schützen, welche dicht in der
Nähe der Wohnung liegen. Durch Verwendung des Begriffs
„Nähe“ wird außerdem ein ausuferndes Verständnis
ausgeschlossen, etwa die Einbeziehung ganzer Wohngegenden oder ganzer Stadtbezirke, so
das Gericht.
Dies läge im anhängigen Rechtsstreit
nicht mehr vor, da eine Entfernung von mehr als einem Kilometer nicht
als gering angesehen werden kann.
Auch die vom Kläger angeführte tägliche
Nutzung der Garage wurde vom Gericht nicht als begründend
angesehen.
Nach dieser Entscheidung sollten sich Hausratversicherte, deren Garage nicht
in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung liegt, vorsorglich bei
ihrem Versicherungsunternehmen erkundigen, ob der in der Garage befindliche
Hausrat tatsächlich mitversichert ist. Denn andernfalls
könnte es im Falle eines Schadens zu einer bösen
Überraschung kommen.
Artikel eingestellt am 15.10.2009 in der Rubrik Ihr gutes Recht.