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Hausratversicherung: Rechtsstreit entscheidet über "Versicherungsort"

Heilpraktikerversicherung ARAG
Für Hausrat in einer Garage, die sich mehr als einen Kilometer von der Wohnung des Versicherungsnehmers entfernt befindet, besteht im Rahmen einer Hausratversicherung in der Regel kein Versicherungsschutz. So hat das Landgericht in Dortmund mit Urteil vom 17. Juni 2009 entschieden.

Der Kläger, welche eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte lagerte einen Teil seines Hausrats in einer über einen Kilometer entfernten Garage.

Der von ihm geschlossene Versicherungsvertrag umfasste insbesondere folgende Regelung:
„Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.“

In der Garage kam es nach Vertragsschluss zu einem Wasserschaden.

Als der Kläger nun seinen Schaden ersetzt haben wollte – kam es für ihn anders als erwartet.

Das Versicherungsunternehmen weigerte sich nämlich den Schaden zu regulieren. Begründung hierfür war, dass sich die Garage nicht in der Nähe des eigentlichen Versicherungsortes befände.

Der Versicherte zog daraufhin vor Gericht. Doch auch dort erlitt er eine Niederlage.

Auch das Gericht verstand unter „Nähe“ eine nur geringe Entfernung. Sinn und Zweck der Regelung sei es, so die Richter, Örtlichkeiten zu schützen, welche dicht in der Nähe der Wohnung liegen. Durch Verwendung des Begriffs „Nähe“ wird außerdem ein ausuferndes Verständnis ausgeschlossen, etwa die Einbeziehung ganzer Wohngegenden oder ganzer Stadtbezirke, so das Gericht.

Dies läge im anhängigen Rechtsstreit nicht mehr vor, da eine Entfernung von mehr als einem Kilometer nicht als gering angesehen werden kann.

Auch die vom Kläger angeführte tägliche Nutzung der Garage wurde vom Gericht nicht als begründend angesehen.

Nach dieser Entscheidung sollten sich Hausratversicherte, deren Garage nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung liegt, vorsorglich bei ihrem Versicherungsunternehmen erkundigen, ob der in der Garage befindliche Hausrat tatsächlich mitversichert ist. Denn andernfalls könnte es im Falle eines Schadens zu einer bösen Überraschung kommen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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