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Gut & Günstig - die richtige Privathaftpflichtversicherung
Fall: Sie sind in der Stadt unterwegs, sehen einen
Bekannten, rufen ihn und laufen rasch über die
Straße auf ihn zu. Leider haben Sie den
Heizöltransporter nicht gesehen. Durch Ihre Unachtsamkeit
muss der Fahrer eine Vollbremsung einleiten, um Sie nicht zu
gefährden. Der Laster gerät ins Schlingern, kippt und
tausende Liter Heizöl laufen aus. Zusätzlich sind
drei parkende Autos unter dem Laster begraben und eine Person wurde durch umher
fliegende Teile schwer am Kopf verletzt.
Fall: Ein lieber Bekannter beschuldigt Sie, vorgestern
durch Unachtsamkeit seine Ming-Vase zerstört zu haben.
Einziger Schönheitsfehler: Sie waren in den letzten drei
Monaten bei diesem Bekannten nicht zu Besuch.
Fall: Sommer, Sonne, Spielezeit. Sie sind mit Ihren beiden
Kindern im Garten beim Fußballspielen. Ihr Jüngster
flankt perfekt zu Ihnen 'rüber, sie verwandeln zielsicher.
Tooor, das Ding ist im Kasten, oder besser gesagt in Nachbars
Küche. Dumm nur, dass das Fenster dazwischen
geschlossen war.
Fall: Erbtante Tilda ist zu Gast. Ihre Kostümjacke
hängt über ihrem Stuhl. Kater Mikesch ist gerade mal
sechs Monate alt, so süß und total verspielt. Und
die Knöpfe an Tante Tildas Jacke sehen einer Maus
täuschend ähnlich. Wenige Sekunden später
sind alle Mäuse erledigt, Tante Tildas Jacke auch.
Das sind nur einige typische Fälle, in denen eine Privathaftpflichtversicherung
unerlässlich ist. Und diese Fälle zeigen
auch beispielhaft, in welchen Fällen eine solche Versicherung
leistet.
....zum Schadenersatz verpflichtet
Doch langsam. Haftpflichtversicherung, das ist den meisten vom Auto her
bekannt. Ohne eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben, ist es
nicht möglich einen PKW zuzulassen. Und das aus gutem Grund.
Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verursacher
für alle von ihm ausgelösten Schäden.
Und das gilt nicht nur für Schäden, die durch die Haltung
eines Autos entstanden sind, sondern für alle
Schäden, die man im Alltag einem Anderen zufügen
kann.
Entgegen der landläufigen Meinung ist die
Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, ihr Name leitet sich
von der Haftungsverpflichtung jedes Einzelnen ab. Diese ist im BGB
geklärt. Im Gesetzestext des §823 BGB heißt
es hierzu: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.“
...und das kann teuer zu stehen kommen
Und diese Verpflichtung für seine Schäden zu haften
kann teuer zu stehen kommen. Denn man haftet im Schadensfall mit seinem
gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen und
Einkommen und das bis zu 30 Jahren. Das kann bedeuten, dass man ein
ganzes Leben lang für ein Versehen zahlt und dadurch
natürlich auch in den finanziellen Ruin getrieben werden kann.
Schauen wir uns einmal Fall 1 vom Anfang der Seite an und die
Kosten, die auf den Unfallverursacher zukommen können: Da sind
zuerst einmal die Kosten für Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen
usw. Dann kommt der Laster und die Schäden die daran
entstanden sind. Dazu kommen die Kosten für einen riesigen
Autokran, um den Laster zu heben.
Dann muss das Heizöl, das fachgerecht entsorgt werden. Unter
Umständen muss die Erde weiträumig wegen der
Verseuchung mit Heizöl ausgetauscht werden. Dann sind da noch
die zerstörten Autos, die repariert oder ersetzt werden
müssen. Und der Verletzte kommt mit
Schadensansprüchen auf den Schädiger zu, denn die
Verletzungen sind so schwer, dass der Geschädigte
erwerbsunfähig ist.
Die Kosten für dieses Versehen sind schnell in
Millionenhöhe. Kaum jemand, der eine solche Summe einfach so
zahlen kann.
Ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung
Und genau hier springt die Haftpflichtversicherung ein. Denn sie
leistet, wenn man aus Versehen, Leichtsinn, Übermut das
Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines Dritten
geschädigt hat. Doch die Haftpflichtversicherung tut noch
mehr. Insgesamt hat sie drei grundlegende Aufgaben:
sie überprüft, ob ein zu zahlender
Schaden überhaupt vorliegt.
Schauen wir uns einmal Fall 2 an. Da kommt jemand daher, beschuldigt
einen Anderen ihn geschädigt zu haben und verlangt Bares als
Ausgleich für den entstandenen Schaden. Da ist man versucht zu
sagen: „...da könnte ja jeder kommen.“
Stimmt, und bis Sie beweisen können, dass der Andere Sie zu
Unrecht beschuldigt, haben Sie eine Unmenge Rennerei, Ungemach und
Einiges an Anwaltskosten.
Und genau diese Prüfung, ob eine Forderung berechtigt ist oder
nicht, erledigt die Haftpflichtversicherung für Sie, das nennt
man auch passiven Rechtsschutz.
Wird hier zu Unrecht ein Schaden geltend gemacht, so kommt
die zweite Aufgabe der Haftpflichtversicherung zum Tragen. Sie wehrt
unberechtigte Forderungen ab.
Das heißt: Sobald fest steht, dass eine Forderung nicht
berechtigt ist, erklärt Ihre Haftpflichtversicherung Ihrem
Gegner, dass er kein Recht hat, Ihnen weitere Forderungen zu
stellen. Notfalls setzt der Versicherer Ihr Recht auch mit Rechtsanwalt
und Gericht durch.
Die dritte Aufgabe ist die eigentlich bekannteste: Sie
erstattet berechtigte Forderungen.
Schauen wir uns mal Fall 3 an. Da ist eine Fensterscheibe zu Bruch
gegangen, weil jemand beim Fußballspielen nicht aufgepasst
hat. Diese Person hat fahrlässig gehandelt, sonst
würde die Scheibe noch im Fensterrahmen sein. Wahrscheinlich
sind noch einige weitere Teile in der Küche zu Bruch gegangen
oder beschädigt worden. Kommt jetzt Ihr Nachbar und
präsentiert Ihnen eine Rechnung über den Ersatz der
zerborstenen Scheibe und der zerstörten und
beschädigten Küchenutensilien, so ist das eine
berechtigte Forderung, die von dem Versicherungsunternehmen erstattet
werden wird.
Was ist versichert
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung die
Haftpflicht-Risiken von Privatpersonen in deren täglichem
Leben abdeckt. Versichert sind Personenschäden,
Sachschäden und Vermögensschäden infolge von
Personen- oder Sachschäden. Und bei der Privathaftpflichtversicherung ist die Hauskatze in beinahe allen
Verträgen mitversichert und so ist auch Fall 4 kein Problem.
Denn Tante Tildas Jacke wird sicherlich ersetzt.
Was ist nicht versichert
Der wohl wichtigste Ausschluss aus der Haftpflichtversicherung ist der
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit ist aber, anders als bei anderen
Schadenversicherungen, grundsätzlich versichert . Des Weiteren
sind Schäden ausgeschlossen, die im Zustand der
Deliktunfähigkeit verursacht wurden. Ebenso sind im Normalfall
auch Schäden von Kindern ausgenommen, die noch nicht
deliktfähig sind. Hier lässt sich jedoch zu vielen
Verträgen eine Zusatzklausel vereinbaren, die auch in diesen
Fällen haftet.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche zwischen
Familienangehörigen soweit diese im gleichen Haushalt leben
oder Ansprüche von gemeinsam in einem Haushalt lebende Paare.
Ferner sind in fast allen Verträgen Schäden an
fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich
besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener
Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt aus
der Versicherung ausgeschlossen. Mittlerweile werden von vielen
Versicherungen allerdings auch umfangreichere Verträge
angeboten die gegen höhere Prämien einige der
ansonsten ausgeschlossenen Schäden absichern.
Und ein ganz wichtiger Punkt: Auch Hunde sind nicht in der
Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hierzu benötigt der
Hundehalter eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.
Deckungssumme
Die Versicherungssumme einer Privathaftpflichtversicherung sollte
mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und
Sachschäden betragen. Dann sind Versicherte gegen
mögliche Schadenersatzansprüche genügend
abgesichert. Wenn man sich allein die Kosten von Fall 1
wieder ins Gedächtnis ruft, versteht man warum.
Grundsätzlich: Je höher die Deckungssumme desto
besser.
Besonderheiten
Bei verheirateten und unverheirateten Paaren kommt es recht
häufig zu Doppelversicherungen. Um dies zu vermeiden kann der
jüngere Vertrag aufgelöst werden. Der betroffene
Versicherungsnehmer ist dann über die Police des Partners
mitversichert. Diese beiden Personen, die Versicherungsschutz aus
demselben Versicherungsvertrag haben, können gegenseitig keine
Schäden geltend machen.
Gute Nachrichten für Schüler, Studenten und Azubis:
Während der Ausbildung oder des Studiums ist man über
die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Erst danach
sollte man sich selbst versichern.
Kosten
Die Preise für eine Privathaftpflichtversicherung sind
außerordentlich erschwinglich. So beginnen die
Jahresbeiträge für Singles bei rund 50€,
Familien mit und ohne Trauschein müssen mit Beiträgen
ab 80€ im Jahr rechnen.
Notwendigkeit
Eine Privathaftpflichtversicherung gehört in jeden Haushalt.
Wie schon vorne aufgezeigt, kann eine kleine Unaufmerksamkeit schnell
in den finanziellen Ruin führen. Denn besteht kein
Versicherungsschutz, muss der Schadensverursacher für
Schäden mit seinem Vermögen in unbegrenzter
Höhe und bis zu 30 Jahre eintreten.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wir helfen Ihnen gerne,
zeigen Ihnen, welche Privathaftpflichtversicherung für Ihre
Lebenssituation notwendig ist und vermitteln Ihnen auf Wunsch die
passende Police.