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Gut & Günstig - die richtige Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung
  1. Fall: Sie sind in der Stadt unterwegs, sehen einen Bekannten, rufen ihn und laufen rasch über die Straße auf ihn zu. Leider haben Sie den Heizöltransporter nicht gesehen. Durch Ihre Unachtsamkeit muss der Fahrer eine Vollbremsung einleiten, um Sie nicht zu gefährden. Der Laster gerät ins Schlingern, kippt und tausende Liter Heizöl laufen aus. Zusätzlich sind drei parkende Autos unter dem Laster begraben und eine Person wurde durch umher fliegende Teile schwer am Kopf verletzt.

  2. Fall: Ein lieber Bekannter beschuldigt Sie, vorgestern durch Unachtsamkeit seine Ming-Vase zerstört zu haben. Einziger Schönheitsfehler: Sie waren in den letzten drei Monaten bei diesem Bekannten nicht zu Besuch.

  3. Fall: Sommer, Sonne, Spielezeit. Sie sind mit Ihren beiden Kindern im Garten beim Fußballspielen. Ihr Jüngster flankt perfekt zu Ihnen 'rüber, sie verwandeln zielsicher. Tooor, das Ding ist im Kasten, oder besser gesagt in Nachbars Küche. Dumm nur, dass das Fenster dazwischen geschlossen war.

  4. Fall: Erbtante Tilda ist zu Gast. Ihre Kostümjacke hängt über ihrem Stuhl. Kater Mikesch ist gerade mal sechs Monate alt, so süß und total verspielt. Und die Knöpfe an Tante Tildas Jacke sehen einer Maus täuschend ähnlich. Wenige Sekunden später sind alle Mäuse erledigt, Tante Tildas Jacke auch.
Das sind nur einige typische Fälle, in denen eine Privathaftpflichtversicherung unerlässlich ist. Und diese Fälle zeigen auch beispielhaft, in welchen Fällen eine solche Versicherung leistet.

....zum Schadenersatz verpflichtet

Doch langsam. Haftpflichtversicherung, das ist den meisten vom Auto her bekannt. Ohne eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben, ist es nicht möglich einen PKW zuzulassen. Und das aus gutem Grund. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verursacher für alle von ihm ausgelösten Schäden.

Und das gilt nicht nur für Schäden, die durch die Haltung eines  Autos entstanden sind, sondern für alle Schäden, die man im Alltag einem Anderen zufügen kann.

Entgegen der landläufigen Meinung ist die Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, ihr Name leitet sich von der Haftungsverpflichtung jedes Einzelnen ab. Diese ist im BGB geklärt. Im Gesetzestext des §823 BGB heißt es hierzu: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

...und das kann teuer zu stehen kommen

Und diese Verpflichtung für seine Schäden zu haften kann teuer zu stehen kommen. Denn man haftet im Schadensfall mit seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen und Einkommen und das bis zu 30 Jahren. Das kann bedeuten, dass man ein ganzes Leben lang für ein Versehen zahlt und dadurch natürlich auch in den finanziellen Ruin getrieben werden kann.

Schauen wir uns einmal Fall 1  vom Anfang der Seite an und die Kosten, die auf den Unfallverursacher zukommen können: Da sind zuerst einmal die Kosten für Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen usw. Dann kommt der Laster und die Schäden die daran entstanden sind. Dazu kommen die Kosten für einen riesigen Autokran, um den Laster zu heben.

Dann muss das Heizöl, das fachgerecht entsorgt werden. Unter Umständen muss die Erde weiträumig wegen der Verseuchung mit Heizöl ausgetauscht werden. Dann sind da noch die zerstörten Autos, die repariert oder ersetzt werden müssen. Und der Verletzte kommt mit Schadensansprüchen auf den Schädiger zu, denn die Verletzungen sind so schwer, dass der Geschädigte erwerbsunfähig ist.

Die Kosten für dieses Versehen sind schnell in Millionenhöhe. Kaum jemand, der eine solche Summe einfach so zahlen kann.

Ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung

Und genau hier springt die Haftpflichtversicherung ein. Denn sie leistet, wenn man aus Versehen, Leichtsinn, Übermut das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines Dritten geschädigt hat. Doch die Haftpflichtversicherung tut noch mehr. Insgesamt hat sie drei grundlegende Aufgaben:
  1. sie überprüft, ob ein zu zahlender Schaden überhaupt vorliegt.

    Schauen wir uns einmal Fall 2 an. Da kommt jemand daher, beschuldigt einen Anderen ihn geschädigt zu haben und verlangt Bares als Ausgleich für den entstandenen Schaden. Da ist man versucht zu sagen: „...da könnte ja jeder kommen.“

    Stimmt, und bis Sie beweisen können, dass der Andere Sie zu Unrecht beschuldigt, haben Sie eine Unmenge Rennerei, Ungemach und Einiges an Anwaltskosten.

    Und genau diese Prüfung, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, erledigt die Haftpflichtversicherung für Sie, das nennt man auch passiven Rechtsschutz.

  2. Wird hier zu Unrecht ein Schaden geltend gemacht, so kommt die zweite Aufgabe der Haftpflichtversicherung zum Tragen. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.

    Das heißt: Sobald fest steht, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, erklärt Ihre Haftpflichtversicherung Ihrem Gegner, dass er kein Recht hat, Ihnen weitere Forderungen zu stellen. Notfalls setzt der Versicherer Ihr Recht auch mit Rechtsanwalt und Gericht durch.

  3. Die dritte Aufgabe ist die eigentlich bekannteste: Sie erstattet berechtigte Forderungen.

    Schauen wir uns mal Fall 3 an. Da ist eine Fensterscheibe zu Bruch gegangen, weil jemand beim Fußballspielen nicht aufgepasst hat. Diese Person hat fahrlässig gehandelt, sonst würde die Scheibe noch im Fensterrahmen sein. Wahrscheinlich sind noch einige weitere Teile in der Küche zu Bruch gegangen oder beschädigt worden. Kommt jetzt Ihr Nachbar und präsentiert Ihnen eine Rechnung über den Ersatz der zerborstenen Scheibe und der zerstörten und beschädigten Küchenutensilien, so ist das eine berechtigte Forderung, die von dem Versicherungsunternehmen erstattet werden wird.

Was ist versichert

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung die Haftpflicht-Risiken von Privatpersonen in deren täglichem Leben abdeckt. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden. Und bei der Privathaftpflichtversicherung ist die Hauskatze in beinahe allen Verträgen mitversichert und so ist auch Fall 4 kein Problem. Denn Tante Tildas Jacke wird sicherlich ersetzt.

Was ist nicht versichert

Der wohl wichtigste Ausschluss aus der Haftpflichtversicherung ist der Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit ist aber, anders als bei anderen Schadenversicherungen, grundsätzlich versichert . Des Weiteren sind Schäden ausgeschlossen, die im Zustand der Deliktunfähigkeit verursacht wurden. Ebenso sind im Normalfall auch Schäden von Kindern ausgenommen, die noch nicht deliktfähig sind. Hier lässt sich jedoch zu vielen Verträgen eine Zusatzklausel vereinbaren, die auch in diesen Fällen haftet.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche zwischen Familienangehörigen soweit diese im gleichen Haushalt leben oder Ansprüche von gemeinsam in einem Haushalt lebende Paare.

Ferner sind in fast allen Verträgen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt aus der Versicherung ausgeschlossen. Mittlerweile werden von vielen Versicherungen allerdings auch umfangreichere Verträge angeboten die gegen höhere Prämien einige der ansonsten ausgeschlossenen Schäden absichern.

Und ein ganz wichtiger Punkt: Auch Hunde sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hierzu benötigt der Hundehalter eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.

Deckungssumme

Die Versicherungssumme einer Privathaftpflichtversicherung sollte mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Dann sind Versicherte gegen mögliche Schadenersatzansprüche genügend abgesichert.  Wenn man sich allein die Kosten von Fall 1 wieder ins Gedächtnis ruft, versteht man warum. Grundsätzlich: Je höher die Deckungssumme desto besser.

Besonderheiten

Bei verheirateten und unverheirateten Paaren  kommt es recht häufig zu Doppelversicherungen. Um dies zu vermeiden kann der jüngere Vertrag aufgelöst werden. Der betroffene Versicherungsnehmer ist dann über die Police des Partners mitversichert. Diese beiden Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben, können gegenseitig keine Schäden geltend machen.

Gute Nachrichten für Schüler, Studenten und Azubis: Während der Ausbildung oder des Studiums ist man über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Erst danach sollte man sich selbst versichern.

Kosten

Die Preise für eine Privathaftpflichtversicherung sind außerordentlich erschwinglich. So beginnen die Jahresbeiträge für Singles bei rund 50€, Familien mit und ohne Trauschein müssen mit Beiträgen ab 80€ im Jahr rechnen.

Notwendigkeit

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört in jeden Haushalt. Wie schon vorne aufgezeigt, kann eine kleine Unaufmerksamkeit schnell in den finanziellen Ruin führen. Denn besteht kein Versicherungsschutz, muss der Schadensverursacher für Schäden mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe und bis zu 30 Jahre eintreten.

Zu unserer Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wir helfen Ihnen gerne, zeigen Ihnen, welche Privathaftpflichtversicherung für Ihre Lebenssituation notwendig ist und vermitteln Ihnen auf Wunsch die passende Police.

Zu unserem vorherigen Artikel der Reihe "Gut & Günstig":  Die richtige Hausratversicherung

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