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Große Schuld - kleine Leistung

Große Schuld - kleine Leistung
Bisher gab es bei Autokaskoversicherungen nur das Prinzip "Ganz oder Garnicht": Bei einer leichten Fahrlässigkeit wurde noch 100 Prozent erstattet, bei grober Fahrlässigkeit jedoch wurden Schadensersatzansprüche gleich vollständig abgelehnt.

Nun müssen die Versicherer ein anderes Leistungsverfahren anbieten: Je geringer die Schuld, desto mehr Leistung. Entwickelt wurden die Regeln für die schuldabhängige Leistung anhand Musterquoten des Deutschen Verkehrsgerichtstag für die Regulierung häufiger Fälle.

Hier einige Beispiele über die Leistung des Versicherers nach den neuen Regeln:
  • Stoppschild überfahren: 75 Prozent Leistung
  • Rote Ampel überfahren: 50 Prozent Leistung
  • Wagen unwissentlich an Fahrer ohne Führerschein übergeben: 75 Prozent (Nur bei Dienstfahrten)
  • Diebstahl: 25 Prozent Leistung, wenn Schlüssel im Zündschloß stecken gelassen wurde; 75 Prozent Leistung, bei sonstigem leichtfertigen Umgang mit dem Schlüssel
  • Alkohol: 50 Prozent Leistung bei 0,5 bis 1,1 Promille; keine Leistung bei mehr als 1,1 Promille
  • Drogen: 0-50 Prozent Leistung
Wer trotz grober Fahrlässigkeit die volle Leistung wünscht, kann einfach einen Tarif auswählen, in dem der Versicherer auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichtet. Jedoch gibt es dann bei Alkohol und Diebstahl gar kein Geld.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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