Start

Gesundheitsreform: Achtung Selbständige!

Gesundheitsreform: Achtung Selbständige!
Zur Zeit haben freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige Anspruch auf Krankentagegeld, sofern Sie es in Ihren Versicherungsschutz eingeschlossen haben. Sie bezahlen den Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt und erhalten ab dem 43. Krankheitstag das vereinbarte Krankentagegeld.

Diese Regelung läuft zum 31.12.2008 aus, d. h. wer ab dem 01.01.2009 dauerhaft krank wird, hat ein ernstzunehmendes finanzielles Problem. Wer sich schützen will muss jetzt privat vorsorgen. Berechnen Sie hier den Beitrag für Ihre private Krankentagegeld-Versicherung

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

Autor: .