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Gemischte Heilanstalten – trägt die Krankenversicherung die Kosten?

Gemischte Heilanstalten – trägt die Krankenversicherung die Kosten?

Bei "gemischten Heilanstalten" handelt es sich um Krankenhauseinrichtungen, in denen neben medizinisch notwendigen Behandlungen auch Kur- und Sanatoriumsaufenthalte möglich sind und Rehabilitationsmaßnahmen angeboten werden. Mittlerweile ist ungefähr jedes fünfte Krankenhaus in Deutschland eine solche gemischte Heilanstalt.

Die Leistungen für Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte sind in der Regel aber nicht durch eine einfache private Voll- oder stationäre Zusatzversicherung versichert. Um den Schwierigkeiten der Abgrenzung von klassischen Behandlungen im Krankenhaus und den Kurmaßnahmen zu entgehen, muss vor Behandlungsbeginn in der gemischten Heilanstalt oftmals eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers eingeholt werden. Nur dann kann eine Kostenübernahme seitens des Versicherers für die Behandlungsmaßnahmen erfolgen – wenn man sich vor Behandlungsstart keine Zusage vom Versicherer beschafft, ist der Versicherer nicht nur nicht zur Leistung verpflichtet, sondern sogar davon befreit – eine Tücke, der viele Patienten erliegen, da man oft nicht von außen erkennen kann, ob es sich bei dem Krankenhaus um eine gemischte Heilanstalt handelt. Oft liegen solche Heilanstalten aber in Kurorten, sodass dies wenigstens ein Anhaltspunkt für Patienten sein kann. In Notfallsituationen kann die Regelung, für Erstattung zunächst die Einwilligung der Versicherer zu holen, zum Problem werden, denn dann hat man keinen Einfluss darauf, wohin man geliefert wird. Außerdem ist es in einem solchen Fall natürlich gar nicht möglich, die Leistungszusicherung vorher zu beantragen – hier führt es oft zu Streitigkeiten zwischen Patienten und Versicherten.

Auch wenn man sich als Patient rechtzeitig um einen Antrag zur Kostenübernahme der Behandlung in einer Heilanstalt kümmert, ist der Versicherer nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Um diese Probleme zu vermeiden, ist es möglich, entsprechende Zusatzversicherungen zu erwerben, beziehungsweise in den Tarifen darauf zu achten, wie der Versicherer Fälle der gemischten Heilanstalt handhabt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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