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Die Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört neben der Krankenversicherung zu der wichtigsten Versicherung, die Unternehmer oder auch Freiberufler abschließen können. Der Versicherungstyp schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet drei elementare Leistungen: Sie prüft alle Informationen und Ansprüche, sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und begleicht berechtigte Schadensersatzansprüche. Die Betriebshaftpflicht zahlt ausschließlich dann, wenn Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches greift.

Grundsätzlich sollte jeder Betriebsinhaber eine solche Versicherung abschließen. Sie ist sozusagen das Pendant zur Haftpflichtversicherung von Privatpersonen. Entsteht ein Schaden durch oder innerhalb des Betriebs an Personen oder Sachen und der Betrieb hätte keine Betriebshaftpflicht, könnte dies schnell den finanziellen Ruin des Unternehmens bedeuten. Freiberufler benötigen meistens eine Berufshaftpflichtversicherung. Angestellte werden durch diese Versicherung jedoch nicht abgedeckt. Nur über eine Betriebshaftpflichtversicherung sind auch diese automatisch mitversichert. Verpflichtend ist die Betriebshaftpflichtversicherung übrigens nur für bestimmte Branchen, zum Beispiel Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes.

Die Höhe der Deckungssumme hängt von der Art des Betriebes ab, denn unterschiedliche Branchen haben unterschiedliche Risikopotentiale. Die Gesundheitsbranche ist beispielsweise eine sehr risikoreiche. Ärzte, Hebammen oder Krankenschwestern tragen eine hohe Verantwortung, anders als in handwerklichen Berufen geht es meist um Personenschäden, die bei Behandlungen verursacht werden können. Wenn Unfälle passieren oder Ärzte falsch beraten und dadurch Schäden an anderen Personen entstehen, kann dies teure Folgen haben. Generell wird empfohlen, die Schadensdeckungssumme von drei Millionen Euro nicht zu unterschreiten. Viele Branchen benötigen allerdings wesentlich höhere Deckungsbeiträge. Je nach Betrieb sollte man sich diesbezüglich ausführlich beraten lassen.

Manche Schadensfälle sind von der Betriebshaftpflichtversicherung jedoch ausgeschlossen. Die Betriebshaftpflicht prüft individuell jeden Schadensfall. Damit die Betriebshaftpflicht zum greifen kommt, muss der Betriebsinhaber oder einer seiner Angestellten den Schaden an einer anderen Person oder fremden Sache selbst verursacht haben. Ein Beispiel: Schneit es im Winter und ein Besucher des Betriebes stürzt auf dem Gelände und verletzt sich, kommt die Versicherung nur für die Schäden auf, wenn die verantwortlichen Personen auch für den Schaden verantwortlich gemacht werden können. Sind sie ihrer Wegeräumpflicht ordnungsgemäß nachgekommen und der Kunde stürzt trotzdem, wird die Versicherung auch nicht zahlen und der Kunde bleibt auf den Kosten sitzen.

Also egal ob ein Ein-Mann-Unternehmen oder ein Betrieb mit 100 Mitarbeitern – die Betriebshaftpflichtversicherung ist, obwohl nicht in allen Fällen verpflichtend, ein Muss.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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