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Deutlich höhere Zahnarzthonorare bei PKV-Versicherten und Selbstzahlern

Deutlich höhere Zahnarzthonorare bei PKV-Versicherten und Selbstzahlern
Eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung hat nachgewiesen, dass die Zahnarzthonorare bei privaten Krankenversicherten sowie Selbstzahlern deutlich höher sind als die bei entsprechenden Leistungen der gesetzlich Krankenversicherten. Letztere werden nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) abgerechnet.

Dabei sollen die Rechnungen oft bis zu 70 Prozent höher liegen als bei den gesetzlich Versicherten. Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung kontern dieser Feststellung mit dem Hinweis, dass seit dem Jahr 1988 der Kostendruck immens gestiegen sei und sie dazu keinen Ausgleich gefunden hätten. Außerdem sei in dieser Zeitspanne ebenso die Inflationsrate angewachsen.

Nach dem Diskussionspapier des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung (WIP) wurden im Jahr 2007 fast 50 Prozent des Umsatzes einer Zahnarztpraxis über Privatabrechnungen erzielt. Im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2003 sind damit die Einnahmen aus privaten Rechnungen um gut 15 Prozent angestiegen.

Dabei ist die Vergütung über GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bedeutender geworden und trägt auch einen großen Anteil zum Reinerlös der Zahnärzte bei. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen ihr Leistungsportfolio in den vergangenen Jahren immer mehr eingeschränkt haben, müssen sich auch gesetzlich Krankenversicherte verstärkt Zahnarztleistungen nach der GOZ berechnen lassen und diese somit privat bezahlen.

Aus diesem Grund geht eine Novellierung der GOZ, die auch auf der Agenda der Bundesregierung steht, die gesetzlich Versicherten etwas an.

Nach den bisherigen Regelungen galt ein einheitlicher Punktwert von 5,62421 Cent. Die verschiedenen Zahnarzt-Leistungen erhalten bei der Abrechnung Bewertungen von Punktzahlen, die mit dem oben genannten Punktwert multipliziert werden.

Aus dieser Multiplikation kommt dann der sogenannte Einfachsatz heraus, der je nach Aufwand der Behandlung (großer Zeitaufwand oder komplizierte Behandlung) bis zum 2,3-Fachen ansteigen kann. Noch höhere Abrechnungen, die über dem 3,5-Fachen des Einfachsatzes liegen, müssen zwischen Arzt und Patient vereinbart werden.

Anhand der vorliegenden Daten kann nach Angaben des WIP aufgezeigt werden, dass die Abrechnung nach GOZ zwischen 50 und 74 Prozent höher liegt als die nach Bema. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob die Zahnreinigung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pro Jahr nur einmal vergütet wird, dagegen bei den privaten Krankenversicherungen keine Obergrenze aufweist, in die Berechnung mit einfließt oder nicht.

Für die Zahnsteinentfernung wird bei einem Ersatzkassen-Mitglied für jeden Zahn 0,90 € angerechnet, wohingegen sie nach GOZ mit 1,56 € pro Zahn zu Buche schlägt und außerdem häufiger anfallen kann.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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