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Keine Bedenken bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen bei den
Krankenkassen – so urteilt zumindest das
Bundesversicherungsamt!
Entgegen den Äußerungen des Kartellamts
hält das Bundesversicherungsamt die gemeinsame
Ankündigung von Zusatzbeiträgen bei mehreren
Krankenkassen für rechtlich unbedenklich. Dies
teilte das BVA am Montag in Bonn mit.
Dies ist das Ergebnis aus den Nachforschungen, die aufgrund der
geplanten Erhebung von Zusatzbeiträgen bei mehreren
Krankenkassen angestellt wurden.
Kurz nach der Pressekonferenz äußerte das
Bundeskartellamt Zweifel an der gemeinschaftlichen Aktion und stellte
in Aussicht zu prüfen, ob es verbotene Absprachen zulasten der
Verbraucher gegeben habe.
Daneben hatte auch das Bundesversicherungsamt eine strenge
Prüfung der Zusatzbeiträge angekündigt. Die
Behörde kam nun zu dem Schluss, die Vorgehensweise der Kassen
sei „nicht rechtswidrig“. Die gemeinsame
Verkündung sei „unbedenklich“.
Weiter führte das BVA aus, dass die Krankenkassen
„ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich
ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten“.
Dies mache angesichts der angespannten Finanzsituation die
Erhebung von Zusatzbeiträgen
„unverzichtbar“.
Das Ergebnis wurde nunmehr von den Ersatzkassen ausdrücklich
begrüßt. So erklärte Thomas Ballast,
Vorstandsvorsitzender des Verbands der Ersatzkassen (vdek), dass
hiermit klargestellt wird, dass die Kassen nur Recht und
Gesetz umsetzen, wenn sie die Erhebung eines Zusatzbeitrages
für notwendig erachten und einen entsprechenden Beschluss
fassen.
Nach Angaben des BVA seien bislang zwölf Anträge
für Zusatzbeiträge eingegangen - unter anderem von
mehreren Betriebskrankenkassen, der KKH Allianz und einer der
größten gesetzlichen Kassen in Deutschland, der DAK.
Hiervon seien elf Anträge genehmigt worden. Der
zwölfte und letzte Antrag werde noch bearbeitet.