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BVA Stellungnahme zu Zusatzbeiträgen

BVA Stellungnahme zu Zusatzbeiträgen
AllianzKeine Bedenken bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen bei den Krankenkassen – so urteilt zumindest das Bundesversicherungsamt!

Entgegen den Äußerungen des Kartellamts hält das Bundesversicherungsamt die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen bei mehreren Krankenkassen für rechtlich  unbedenklich. Dies teilte das BVA am Montag in Bonn mit.

Dies ist das Ergebnis aus den Nachforschungen, die aufgrund der geplanten Erhebung von Zusatzbeiträgen bei mehreren Krankenkassen angestellt wurden.

Kurz nach der Pressekonferenz äußerte das Bundeskartellamt Zweifel an der gemeinschaftlichen Aktion und stellte in Aussicht zu prüfen, ob es verbotene Absprachen zulasten der Verbraucher gegeben habe.

Daneben hatte auch das Bundesversicherungsamt eine strenge Prüfung der Zusatzbeiträge angekündigt. Die Behörde kam nun zu dem Schluss, die Vorgehensweise der Kassen sei „nicht rechtswidrig“. Die gemeinsame Verkündung sei „unbedenklich“.

Weiter führte das BVA aus, dass die Krankenkassen „ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten“. Dies  mache angesichts der angespannten Finanzsituation die Erhebung von Zusatzbeiträgen „unverzichtbar“.

Das Ergebnis wurde nunmehr von den Ersatzkassen ausdrücklich begrüßt. So erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Ersatzkassen (vdek), dass hiermit  klargestellt wird, dass die Kassen nur Recht und Gesetz umsetzen, wenn sie die Erhebung eines Zusatzbeitrages für notwendig erachten und einen entsprechenden Beschluss fassen.

Nach Angaben des BVA seien bislang zwölf Anträge für Zusatzbeiträge eingegangen - unter anderem von mehreren Betriebskrankenkassen, der KKH Allianz und einer der größten gesetzlichen Kassen in Deutschland, der DAK. Hiervon seien elf Anträge genehmigt worden. Der zwölfte und letzte Antrag werde noch bearbeitet.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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