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Seit vier Jahren haben
Bürger einen gesetzlich verbrieften Informationsanspruch
gegenüber Behörden – allerdings mangelt es
oft an der Ausführung dieses Anspruchs!
Dies kritisiert der Bundesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit in seinem 2. Tätigkeitsbericht. Oft
bekommen Bürger nur unzureichende Informationen durch die
Behörden, so Peter Schaar.
Die Behörden bezogen sich auf vermeintliche Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse oder fühlten sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
nicht zur Herausgabe angefragter Informationen verpflichtet.
Allerdings sei gerade beim Thema des Vergabeverfahrens eine
möglichst große Offenheit nötig. Der
Bundesbeauftragte ermutigt und forderte die Behörden deshalb
auf, die Bürgeranfragen als Chance zu werten und nicht als
„Belästigung oder Angriff“. Sie müssten vor allem
die Chance nutzen das Vertrauen in ihre Tätigkeit in der
Bürgerschaft zu festigen.
Schaar berichtete weiter von Auseinandersetzung zwischen ihm und
auskunftsablehnenden Behörden auch im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV).
Insbesondere macht Schaar deutlich, dass entgegen der Auffassung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kassen und
Kliniken das IFG auch für diesen gültig.
So hatte in einem strittigen Fall der G-BA die Herausgabe von
Informationen zu Qualitätsberichten der Krankenhäuser
im maschinenlesbaren Format zunächst verweigert und erst nach
„Eingreifen“ von Schaar die Informationen zur
Verfügung gestellt.
Auch der in Vereinsform organisierte Medizinische Dienst des
Spitzenverbandes (MDS) falle unter das IFG, da der GKV-Spitzenverband
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf
Bundesebene ist. In einem Vorgang hatte der MDS einen Antrag auf
Informationszugang unter anderem mit der Begründung
zurückgewiesen, dass die angeforderten Datensätze
nicht selbsterklärend seien. Die geschah nach Ansicht Schaars
auch wiederum völlig zu Unrecht.
In einem weiteren Fall rügte er das Vorgehen einer
gesetzlichen Krankenkasse. Diese lehnte einem Insolvenzverwalter den
Antrag auf Information über die an sie (nicht) gezahlten
Beiträge ab und kämpft darum auch aktuell noch vor
Gericht.
Schaar ließ deutlich erkennen, dass es insgesamt noch
erheblicher Anstrengungen bedürfe, ehe Deutschland eine
transparente Bundesverwaltung hat. Zum Wohle der Bürger sollte
dies relativ schnell geschehen.
Artikel eingestellt am 24.06.2010 in der Rubrik Ihr gutes Recht.