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Behördenauskunft unzureichend

Behördenauskunft unzureichend
Seit vier Jahren haben Bürger einen gesetzlich verbrieften Informationsanspruch gegenüber Behörden – allerdings mangelt es oft an der Ausführung dieses Anspruchs!

Dies kritisiert der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem 2. Tätigkeitsbericht. Oft bekommen Bürger nur unzureichende Informationen durch die Behörden, so Peter Schaar.

Die Behörden bezogen sich auf vermeintliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder fühlten sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht zur Herausgabe angefragter Informationen verpflichtet.

Allerdings sei gerade beim Thema des Vergabeverfahrens eine möglichst große Offenheit nötig. Der Bundesbeauftragte ermutigt und forderte die Behörden deshalb auf, die Bürgeranfragen als Chance zu werten und nicht als „Belästigung oder Angriff“. Sie müssten vor allem die Chance nutzen das Vertrauen in ihre Tätigkeit in der Bürgerschaft zu festigen.

Schaar berichtete weiter von Auseinandersetzung zwischen ihm und auskunftsablehnenden Behörden auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Insbesondere macht Schaar deutlich, dass entgegen der Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken das IFG auch für diesen gültig.

So hatte in einem strittigen Fall der G-BA die Herausgabe von Informationen zu Qualitätsberichten der Krankenhäuser im maschinenlesbaren Format zunächst verweigert und erst nach „Eingreifen“ von Schaar die Informationen zur Verfügung gestellt.

Auch der in Vereinsform organisierte Medizinische Dienst des Spitzenverbandes (MDS) falle unter das IFG, da der GKV-Spitzenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Bundesebene ist. In einem Vorgang hatte der MDS einen Antrag auf Informationszugang unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, dass die angeforderten Datensätze nicht selbsterklärend seien. Die geschah nach Ansicht Schaars auch wiederum völlig zu Unrecht.

In einem weiteren Fall rügte er das Vorgehen einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese lehnte einem Insolvenzverwalter den Antrag auf Information über die an sie (nicht) gezahlten Beiträge ab und kämpft darum auch aktuell noch vor Gericht.

Schaar ließ deutlich erkennen, dass es insgesamt noch erheblicher Anstrengungen bedürfe, ehe Deutschland eine transparente Bundesverwaltung hat. Zum Wohle der Bürger sollte dies relativ schnell geschehen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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