Start

Aktuelle Regelungen bei Zahnersatz.

Zahnzusatzversicherung

seit 1.1.2005:

Zum Jahresende 2004 wurde seitens des Bundesministeriums des Innern (BMI) überlegt, in den Beihilfevorschriften des Bundes eine Senkung der Beihilfe für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz auf 15% vorzunehmen. Die neue Regelung sollte ab dem 1. Juli 2005 in Kraft treten und bis dahin der Erstattungssatz von 60% unverändert gelten.

Diese Regelung fand keine ungeteilte Zustimmung, weshalb ein neuer Vorschlag bezüglich der Material- und Laborkosten formuliert werden muss. Nach Information des BMI war dies bis zum Jahresende nicht mehr möglich. Aus diesem Grund bleibt es also bei der beschlossenen Senkung von 60% auf 40% der Material- und Laborkosten seit dem 1.1.2005.

Aktuell sind demnach 40% der Material- und Laborkosten bei Zahnersatz beihilfefähig für Beamte des Bundes und der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.Auch die Beihilfeverordnung des Landes Sachsen sieht ab dem 1.1.2005 eine Beihilfefähigkeit von 40% für zahntechnische Leistungen vor. In Schleswig-Holstein gilt ab dem 1.1.2005 eine eigene Beihilfeverordnung, nach der unverändert 60% der Material- und Laborkosten beihilfefähig sind.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

Autor: .