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Ahnungslos Zuschüsse verschenkt

Zahnzusatzversicherung
Der Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkassen für die Regelversorgung beim Zahnarzt liegt bei 50 Prozent. Dieser lässt sich dank Bonusheft auf 65 Prozent steigern. Doch viele Deutsche schöpfen diese Möglichkeit nicht aus, das Bonusheft wird von 57 Prozent nicht regelmäßig geführt. Doch nur ein lückenloses Bonusheft mit mindestens einem Zahnarztbesuch im Jahr, sichert den Zuschuss. Eine Umfrage der DEVK zeigt die Ursache dafür: 80 Prozent der Befragten waren sich nicht bewusst, dass nur ein regelmäßig und lückenlos geführtes Bonusheft den Festzuschuss erhöht. Ebenso ist vielen nicht bekannt, dass es die Zulagen nur für die Regelversorgung gibt. Wer Keramikkronen oder Implantate möchte, muss auch mit einem vorbildlich geführten Bonusheft diese Leistungen selbst zahlen oder auf eine Zusatzversicherung zurückgreifen.

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