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Achtung Hausbesitzer: Es gibt wieder eine Eigenheimförderung

Achtung Hausbesitzer: Es gibt wieder eine Eigenheimförderung

Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) wurde am 4. Juli 2008 beschlossen und wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. So ist sichergestellt, dass für das Jahr 2008 bereits die volle Förderung gezahlt wird, wenn man sie bis zum Ende des Jahres beantragt.

Für eine im Inland selbst genutzte Immobilie können demnach bis zu 100 Prozent des angesparten und staatlich geförderten Anlagekapitals entnommen werden, ebenso für eine Darlehenstilgung nach bereits erfolgtem Erwerb einer Immobilie.

Die Gesetzespläne haben zum Ziel, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern, da das mietfreie Wohnen im Alter für viele Bürger gleichbedeutend ist mit einer Rentenvorsorge. Laut des Bundestagsabgeordneten Hartwig Fischer (CDU/CSU) soll mit der so genannten Wohn-Riester-Förderung ein „einfaches und verständliches Fördersystem“ geschaffen werden.

Die Eigenheimförderung kann mit jedem Riester-Vertrag in Anspruch genommen werden. Wir erklären noch einmal kurz anhand eines Beispiels, wie’s funkioniert:

Förderung für eine klassische Familie mit zwei Kindern

Der Vater ist berufstätig und hat ein Jahresgehalt von 28.800 Euro brutto, die Mutter ist Hausfrau.

Staatliche Grundzulage für die Eltern: jeweils 154 Euro jährlich
Staatliche Grundzulage die Kinder: jeweils 185 Euro jährlich

308 Euro (154 Euro x 2)
- 370 Euro (185 Euro x 2)
= 678 Euro von staatlicher Seite jährlich

Insgesamt muss der Förderbetrag 4 % vom Bruttolohn betragen, das sind in diesem Fall 1.152 Euro. Davon wird dann die staatliche Förderung abgezogen und der Restbetrag ist Ihr Eigenanteil:

Gesamtförderbetrag: 1.152 Euro
- Davon staatliche Förderung: 678 Euro
= Eigenanteil: 474 Euro

Förderquote des Staates anhand dieses Beispiels: 58,85 %.

Übrigens: Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, wird die Grundzulage auf 300 Euro pro Kind erhöht.

Sie genießen noch nicht die Vorzüge der staatlichen Förderung?

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