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Was sich 2017 ändert - Wichtiges aus dem Versicherungsbereich

Was sich 2017 ändert - Wichtiges aus dem Versicherungsbereich

Wie immer sorgt der Jahreswechsel auch von 2016 nach 2017 für etliche Veränderungen und einige sind dabei von großer Bedeutung rund um das Thema Versicherung und Vorsorge.

Steigende Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt die Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Jeder Euro, der mehr verdient wird, bleibt von der Beitragsberechnung verschont. Für das Jahr 2017 ist nach derzeitigen Erkenntnissen eine Erhöhung auf 76.200 Euro in den alten und auf 68.400 Euro in den neuen Bundesländern geplant. Das bedeutet aber nicht nur, dass bis zu höheren Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Gleichzeitig bildet es Vorteile für die betriebliche Altersversorgung.

Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es nämlich einen geförderten Höchstbetrag. Dieser wird derzeit mit 4 Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze berechnet und wenn die BBG steigt, steigt auch dieser Höchstbetrag. Dadurch kann in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ein höherer Beitrag eingezahlt werden, der dann die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben reduziert. Der Beitrag wird dann 254 Euro monatlich bzw. 3.048 Euro pro Jahr betragen.

Mehr Steuerersparnis bei der Basisrente

Auch die Vorteile der Basisrente steigen im neuen Jahr wieder an. Denn hier steigt der Betrag jährlich an, bis zu dem die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Ab Januar 2017 können bei Alleinstehenden 23.632 Euro und bei Ehepaaren 46.724 Euro in der Steuererklärung angegeben werden, wovon sich allerdings nur 84 Prozent steuersenkend auswirken. Das sind aber immerhin wieder zwei Prozent mehr als im Jahr 2016.

Garantiezinssenkung führt zu teurerer Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum 1. Januar 2017 wird der Garantiezins für Renten- und Lebensversicherungen vom Gesetzgeber von 1,25 Prozent auf nur noch 0,9 Prozent reduziert. Die Folge kann die Beitragserhöhung bei Neuabschlüssen von Berufsunfähigkeitsversicherungen bedeuten. Dabei könnte sich der Beitrag wahrscheinlich sogar um bis zu 5 Prozent erhöhen, was sich auf die lange Laufzeit schon sehr stark im Geldbeutel bemerkbar macht. Wer daher den Plan hat, eine solche Versicherung abzuschließen, sollte das bestenfalls noch in diesem Jahr tun, um noch die Vorteile des höheren Garantiezinses nutzen zu können.

Flexi-Rente für einen angenehmen Übergang in den Ruhestand

Ab dem 1. Januar 2017 gibt es das neue Gesetz zur sogenannten Flexi-Rente. Hierbei soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen individuellen Übergang vom Berufsleben in die Rente zu genießen. Gedacht ist die Flexi-Rente für Arbeitnehmer mit einem Alter zwischen 63 und 67 Jahren. So kann man in diesem Alter seine Berufstätigkeit reduzieren, ohne durch die dann herrschende Teilzeit finanzielle Probleme zu bekommen. Denn das Flexi-Rentengesetz erlaubt die Kombination des Teilzeitjobs mit einer Teilrente, sodass man weniger arbeiten kann, aber schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren eine Teilrente beantragen kann, um das geringere Einkommen ausgleichen zu können.

Krankenversicherung - Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze steigen

Auch in der Krankenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze und auch hier bedeutet sie die Grenze für die Berechnung der Beiträge. So werden ab dem 1. Januar 2017 die Beiträge bis zu einem Einkommen von 52.200 Euro berechnet. Auch die zweite Grenze bezüglich der Krankenversicherung wird im Jahr 2017 erhöht. Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze wird dann 57.600 Euro betragen und erst beim Erreichen dieser Grenze entfällt für Angestellte die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass alternativ auch die Private Krankenversicherung frei gewählt werden darf.

Konstanter Beitragssatz für gesetzlich Versicherte

Im Jahre 2017 wird es vorerst nicht zu einer Erhöhung des allgemeinen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6 Prozent kommen. Das und auch der sich in Grenzen haltende Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 Prozent sind wohl auch auf eine Summe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zurückzuführen, die als Sonderzahlung aus Reserven des Gesundheitsfonds in die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung floss. Weitere Kostensteigerungen im Gesundheitswesen lassen aber darauf schließen, dass es früher oder später wieder zur Erhöhung der Beitragssätze kommt.

Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen

Mit dem Eintritt des III. Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 steigt auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Ab 2017 beträgt dieser 2,55 Prozent und 2,8 Prozent für Kinderlose. Dafür profitiert man allerdings im Pflegefall von besseren Leistungen, die sich insbesondere dadurch kennzeichnen, dass es fünf statt drei Pflegestufen geben wird und auch geistige Probleme mehr berücksichtigt werden, während bisher hauptsächlich körperliche Behinderungen zur Vergabe von Pflegestufen führten.

Die steigende Bedeutung des Rauchmelders für die Sachversicherung

In Nordrhein-Westfalen und im Saarland gab es bezüglich der Rauchmelder eine Nachrüstfrist, die Ende 2016 ausläuft. Das bedeutet, dass ab dem 01. Januar 2017 nicht nur in neuen sondern auch in bestehenden Gebäuden die gesetzliche Pflicht besteht Rauchmelder anzubringen. Wer als Eigentümer oder Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, weil es sich schließlich um ein Gesetz handelt. Schlimmer kann es aber noch kommen, wenn es sich um eine Verletzung der im Versicherungsvertrag der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung geregelten Pflichten handelt. Hier wäre die Versicherung im Schadenfall berechtigt die Leistungen zu verweigern. Darauf sollte man es nicht ankommen lassen und lieber vorab das Leben aller Bewohner durch einen solchen Rauchmelder schützen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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