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Vorteile der Reform für gesetzlich Versicherte?

Vorteile der Reform für gesetzlich Versicherte?

Die kommende Reform für das Gesundheitswesen soll nach Wunsch von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wesentlich Besserungen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit sich bringen. Geplant sind eine Termingarantie für Kassenpatienten sowie verbesserte Leistungen bei Reha, Pflege und Operationen.

Das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz von Gröhe soll diese Verbesserungen gesetzlich Verankern. Unter anderem wird in dem Entwurf von einer Termingarantie gesprochen. Diese Garantie beinhaltet, dass jeder Kassenpatient innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt bekommen muss. Terminservicestellen sollen die Terminvergabe künftig koordinieren und die Patienten sinnvoll auf die entsprechenden Ärzte und Kliniken verteilen.

Um den Ärztemangel in ländlichen Gebieten einzudämmen, möchte Gröhe Ärzten, die ihre Praxen auf dem Land eröffnen, künftig Prämien zahlen. Gröhe hofft, so einige Mediziner aufs Land zu locken. Im Gegenzug dazu sollen Praxen in Stadtgebieten mit Überversorgung nicht mehr neu vergeben werden. Außerdem sollen Krankenhäuser auf dem Land in ihren Notaufnahmen nicht nur akute Notfälle behandeln, sondern auch einfachere Krankheiten.

Auch für das Problem der unbezahlbaren Hebammen-Haftpflicht-Versicherungen möchte Gröhe mit der Reform eine Lösung schaffen. Der Vorschlag: Macht eine Hebamme künftig einen Fehler bei der Behandlung, beziehungsweise Entbindung, sollen Krankenkassen die Kosten für den Fehler tragen. Gegen solche Pläne werden sich die Krankenkassen aber sehr wahrscheinlich sehr zur Wehr setzen.

Im Bezug auf bevorstehende Operationen soll den Versicherten in Zukunft zustehen, auf Kosten der Krankenkasse eine zweite Meinung über den Befund einzuholen. So soll abgesichert werden, ob die vorgeschlagene Operation tatsächlich notwendig ist oder es eine andere Behandlungsmöglichkeit geben könnte. Im Zweifel würde die Krankenkasse durch dieses Vorgehen sogar Geld sparen und der Patient müsste keine Operation über sich ergehen lassen. Außerdem sollen Patienten von den Kliniken, in denen sie operiert wurden, noch mindestens eine Woche nach Entlassung behandelt und nachuntersucht werden. Therapiemaßnahmen und Arzneimittel zählen zu der Nachbehandlung. Auch diese Maßnahme käme Patienten entgegen.

Auch für eine längere Nachbehandlung, wie beispielsweise eine Reha, soll es neue Methoden geben. Wenn es nach Vorschlägen Gröhes ging, sollen Patienten zukünftig selbst entscheiden können, welche Rehamaßnahmen sie ergreifen wollen. Kosten, die das von der Krankenkasse unterbreitete Angebot überschreiten, müssen allerdings vom Versicherten selbst getragen werden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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