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Eine schöne Bescherung, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt und
darüber hinaus nicht umgetauscht werden kann. Denn generell gilt: Kein Recht
auf Umtausch. Nach geltendem deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen,
dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem
Käufer plötzlich nicht mehr gefällt. Grundsätzlich ist jeder
an einen einmal geschlossenen Kaufvertrag gebunden. Auch der Verkäufer kann
ja schließlich die verkaufte Sache nicht zurückfordern, weil in der
Zwischenzeit jemand anderes mehr dafür geboten hat. Dennoch bieten die meisten
Versand- und Kaufhäuser die Möglichkeit des Umtauschs an. Wie und unter
welchen Bedingungen der Umtausch möglich ist, sollte man aber vor dem Kauf
erfragen. Denn wie schon erwähnt, gibt es kein generelles Recht auf Umtausch.