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Umtauschrecht bei Weihnachtsgeschenken

Umtauschrecht bei Weihnachtsgeschenken
Eine schöne Bescherung, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt und darüber hinaus nicht umgetauscht werden kann. Denn generell gilt: Kein Recht auf Umtausch. Nach geltendem deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen, dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem Käufer plötzlich nicht mehr gefällt. Grundsätzlich ist jeder an einen einmal geschlossenen Kaufvertrag gebunden. Auch der Verkäufer kann ja schließlich die verkaufte Sache nicht zurückfordern, weil in der Zwischenzeit jemand anderes mehr dafür geboten hat. Dennoch bieten die meisten Versand- und Kaufhäuser die Möglichkeit des Umtauschs an. Wie und unter welchen Bedingungen der Umtausch möglich ist, sollte man aber vor dem Kauf erfragen. Denn wie schon erwähnt, gibt es kein generelles Recht auf Umtausch.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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