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Das Oberlandesgericht Jena hat einem Autofahrer, der wegen zu hoher Geschwindigkeit
einem Gegenstand auf der Straße nicht ausweichen konnte, eine Teilschuld
zugesprochen. Im vorliegenden Fall fuhr ein Mann mit Tempo 200 auf der Autobahn
und kollidierte mit einem auf der Straße liegenden Reifen. Ein Laster hatte
diesen zuvor verloren. Der Autofahrer forderte vollen Schadenersatz vom Halter
des LKW. Das Gericht lehnte die volle Haftung jedoch ab. Die Richter argumentierten,
der Autofahrer habe das Risiko erhöht, da er die Richtgeschwindigkeit von
130 km/h deutlich überschritten hatte. (Az.:8 U 28/05).