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Teilschuld für Raser

Teilschuld für Raser
Das Oberlandesgericht Jena hat einem Autofahrer, der wegen zu hoher Geschwindigkeit einem Gegenstand auf der Straße nicht ausweichen konnte, eine Teilschuld zugesprochen. Im vorliegenden Fall fuhr ein Mann mit Tempo 200 auf der Autobahn und kollidierte mit einem auf der Straße liegenden Reifen. Ein Laster hatte diesen zuvor verloren. Der Autofahrer forderte vollen Schadenersatz vom Halter des LKW. Das Gericht lehnte die volle Haftung jedoch ab. Die Richter argumentierten, der Autofahrer habe das Risiko erhöht, da er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschritten hatte. (Az.:8 U 28/05).

(Quelle: MADZA motion Dezember 2006)

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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