Start

PKV weist erste Erfolge im Kampf gegen Lockvogelangebote auf

Private Krankenversicherung

Bereits seit einigen Monaten geht der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) mit juristischen Mitteln gegen sogenannte "Lockvogelangebote" vor. Anscheinend erfolgreich. Kurz nach Einführung der Gegenmaßnahmen kann der Verband bereits fünf Unterlassungserklärungen vorweisen.

Verbandsdirektor Volker Leienbach äußert sich zum erfolgreichen Vorgehen des Verbandes: "Das juristische Vorgehen gegen irreführende Billigangebote zeigt Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband fünf Unterlassungserklärungen vor. Insgesamt hat der PKV-Verband bislang acht bundesweite Anbieter abgemahnt, deren irreführende Werbung das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt hat."

Bei den sogenannten "Lockvogelangeboten" handelt es sich beispielsweise um fragwürdige Werbetricks, die mit einer "PKV ab 59 Euro" werben. Dass solche Angebote unmöglich realistisch sein können und lediglich als Lockmittel dienen, weiß aber nicht jeder und fällt auf die Masche herein. Nach einer Befragung bei den PKV-Mitgliedsunternehmen sei kein einziger Tarif bekannt, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung zu den genannten Billigst-Beiträgen biete. So sagt Leienbach dazu: "Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind sie an enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen wie zum Beispiel Studenten oder Beamtenanwärter. Sie werden in der Regel auch speziell kalkuliert, etwa ohne Alterungsrückstellungen, und entsprechen somit nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung." Solche Vorgehensweisen zum Kundenfang schaden natürlich der Branche der privaten Versicherer, deswegen geht die PKV nun juristisch dagegen vor, um solch unlautere Werbetricks zu unterbinden. Insgesamt hat der Verband bisher acht Anbieter abgemahnt, die mit solchen Mitteln auf Kundenfang gingen. Allerdings nutzt die Abmahnung des PKV-Verbandes nicht immer etwas. Grade Anbieter, die mit Lockvogelangeboten werben, handelt es sich oft um dubiose Internetadressen, die ihren Sitz im Ausland haben. So fällt es schwer, diese Anbieter wirklich zu belangen und zur Rechenschaft zu ziehen. Kunden der PKV sollten deswegen trotz der Bemühungen des Verbandes selbst mit wachem Blick auf Suche nach günstigen Angeboten gehen. Nicht jeder angeschlagene Preis einer Versicherung erweist sich später als so günstig, wie er beworben wurde.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

Autor: .