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Die neuen Pflegestufen der Pflegereform

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegereform bezieht sich im Wesentlichen auf die Neudefinition des Begriffes der Pflegebedürftigkeit. Schon seit acht Jahren tüfteln die Experten an einem Konzept, um genau heraus zu finden, wer Anspruch auf Pflege hat. Ab sofort sollen die Änderungen in der Praxis umgesetzt werden. Doch was ändert sich nun? Wie wird die Pflegebranche von den Neuerungen beeinflusst?

Bisher prüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, welche Arbeiten Pfleger für betroffene pflegebedürftige Menschen erfüllen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Körperpflege, die Mobilität und Ernährung. Je nachdem, wie hilfsbedürftig die antragstellenden Personen sind, werden sie bisher in drei Gruppen eingeteilt. Dabei werden Menschen, die beispielsweise psychische Probleme haben oder sich im Alltag nicht gut zu Recht finden, häufig nicht genug berücksichtigt. Bis zu 250000 Demenzkranke fallen so durch das Raster der Gutachter und gehen bei der Pflegeversicherung leer aus.

Mit der Reform soll sich dieser Missstand nun ändern. Statt drei soll es künftig fünf Pflegestufen geben. Für die Einstufung soll in acht Bereichen gemessen werden, was die Betroffenen noch selbst leisten können. Außer der Mobilität und den geistigen Fähigkeiten kommen noch die Selbstversorgung, die Einnahme von Medikamenten und soziale Kontakte hinzu. Zuvor wurde nach den sogenannten Minuten-Kriterien kategorisiert. Pflegestufe I erhielten die Betroffenen, die 46 Minuten Grundpflege am Tag benötigten. Darin eingerechnet waren die Körper- und Zahnpflege, Treppensteigen, Hilfe im Haushalt und die Nahrungsaufnahme. Diese spezifischen Kriterien sollen dann künftig ganzheitlicheren weichen.

Nachdem die Neuerungen bisher nur theoretisch funktionierten, soll nun getestet werden, ob die neue Einstufung auch praktisch umsetzbar ist. In rund 40 Pflegeheimen soll an 2o00 Personen getestet werden, in welche Pflegestufe sie einzuteilen sind und welche Leistungen sie künftig erhalten sollen. Bei weiteren 2000 Pflegebedürftigen sollen Begutachtungen nach der alten und der neuen Methode durchgeführt werden, um nach eventuellen Schwachstellen zu suchen. Gesundheitsminister Gröhe plant nach der Testphase, das neue Verfahren ab 2017 offiziell einzuführen. Rund 2,4 Milliarden Euro mehr pro Jahr sollen dafür aus der Pflegekasse bereit gestellt werden. Der Pflegebeitrag soll dafür um 0,2 Prozent angehoben werden.

Doch trotz der Hoffnung auf Verbesserung stehen auch die aktuellen Pläne der Regierung in der Kritik. Fraglich ist, in wie fern die Reform die Lage der Pflegebedürftigen verbessern wird, zumal der Expertenbeirat zu dem Thema eigentlich davon ausging, dass vier Milliarden Euro für die Definition des neuen Pflegebegriffs nötig gewesen wären. Einen weiteren dringenden wichtigen Punkt erwähnt die Reform bislang auch noch nicht zur Genüge: neue Pläne für die Begutachtung und Einschätzung der Pflegebedürftigen hin oder her – wer soll die immer älter werdende Gesellschaft künftig pflegen? Experten berechneten, dass für die nächsten 20 Jahre circa 500.000 Vollzeitstellen in der Langzeitpflege fehlen werden, um alle Bedürftigen entsprechend zu versorgen. Wie die Regierung damit umgehen wird und ob sie es schafft, Anreize für den Beruf des Pflegers/der Pflegerin zu schaffen bleibt weiterhin zweifelhaft.

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